|
|
Berlin (ddp-bln). Die Berliner Patientenbeauftragte Karin Stötzner hat von Hartz IV Betroffene zum Prüfen ihres Krankenversicherungsschutzes aufgefordert. Wer langzeitarbeitslos ist, kein ALG II bekommt, in eheähnlicher Gemeinschaft lebt und sich daher nicht über eine Familienversicherung krankenversichern kann, ist Anfang des Jahres aus der Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse herausgefallen. Die Betroffenen müssen sich jetzt selbst krankenversichern.
Die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung besteht nur innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Pflichtversicherung. Ende März endet die Frist also. Sollte durch eigene Zuzahlungen an die Krankenkasse eine neue Hilfsbedürftigkeit entstehen, gewähren die Agenturen für Arbeit Zuschüsse, wie die Patientenbeauftragte unterstreicht. Niemand müsse ohne Versicherungsschutz bleiben. Da es nach Ablauf der drei Monate Schwierigkeiten mit dem Wiedereintritt in die Krankenversicherung geben kann, mahnt Stötzner, die Frist unbedingt einzuhalten.
|
|