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Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 10.12.2004


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09.12.04

Lehrerin nach Drogenpartys mit Schülern verurteilt

ddp

Von Tanja Wolter

Marbach am Neckar (ddp). Wegen Drogenkonsums mit ihren Schülern und sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen ist eine Lehrerin aus Ludwigsburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Marbach am Neckar sprach die 31-Jährige am Donnerstag schuldig, in sieben Fällen Haschisch, Marihuana oder Kokain an Minderjährige verteilt und sexuellen Kontakt zu einem 15-Jährigen gehabt zu haben. Die Haupt- und Grundschullehrerin hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt. Als Motiv für ihr Handeln nannte sie unter anderem innere Einsamkeit. Der Vorsitzende Richter Klaus Randoll sprach von einem "einmaligen Versagen".

Die Lehrerin hatte zwischen Dezember 2002 und Februar 2004 mehrmals bei Drogenpartys in ihrer Wohnung 15- bis 17-jährigen Schülerinnen unentgeltlich Rauschgift angeboten. Auch mit ihrer 15-jährigen Halbschwester, die bei ihr in Pflege lebte, konsumierte sie Drogen. Der sexuelle Missbrauch eines 15-Jährigen ereignete sich ebenfalls in ihrer Wohnung. Der Junge soll zwar mit dem körperlichen Kontakt einverstanden gewesen sein, der nicht bis zum Geschlechtsverkehr reichte. Bei unter 16-jährigen Schülern handelt es sich jedoch um den Missbrauch von Schutzbefohlenen.

Die Lehrerin für Chemie, Religion, Musik und Mathematik, die bei der Polizei zunächst nur den sexuellen Missbrauch gestanden hatte, räumte vor Gericht alle Taten "vollumfänglich" ein. Unter Tränen sagte die 31-Jährige, es tue ihr "aufrichtig" Leid. Sie habe niemandem Schaden zufügen wollen. Die Angeklagte gab weiter an, dass das offene Verhältnis zu ihren Schülern ihr Selbstwertgefühl gestärkt habe. Irgendwann seien die Grenzen "immer mehr verwischt". "Das hat sich verselbstständigt", sagte die Lehrerin.

Der Vorsitzende Richter warf der Angeklagten in seiner Urteilsbegründung vor, das in sie gesetzte Vertrauen "tragisch und drastisch" enttäuscht zu haben. Ihre "Bilderbuchkarriere" habe sie sich damit selbst kaputt gemacht. Er gehe jedoch davon aus, dass es im Leben der inzwischen verheirateten Frau nicht mehr zu solchen Ausschweifungen komme. Als Auflagen wurden der 31-Jährigen unter anderem eine Psychotherapie und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit gemacht.

Die Lehrerin nahm das Urteil sofort an. Ihr wird nun der Beamtenstatus aberkannt, wie es bei Freiheitsstrafen ab einem Jahr die Regel ist.



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