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Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 03.02.2004


Übersicht "Meldung vom Tage" (Januar 2004)

23.01.04

Ärzte und Kassen schaffen Klarheit bei Praxisgebühr

ddp

12:40 Uhr

Berlin (ddp). Ärzte und Krankenkassen haben weitere Unklarheiten beim Einzug der Praxisgebühr beseitigt. Die zehn Euro hohe Abgabe soll künftig unter anderem bei einem "planbaren Notfall" nicht mehr fällig werden. Dieser ist dann gegeben, wenn ein Patient auf Anraten seines Arztes einen Notdienst in Anspruch nimmt, teilte der Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, am Freitag in Berlin mit.

Wenn jemand wegen derselben Erkrankung an einem Wochenende mehrmals hintereinander die Notfallambulanz aufsuchen muss, braucht er nur beim ersten Mal die Praxisgebühr zu bezahlen. Bei der Behandlung durch einen Notdienst hatte es Fälle gegeben, in denen Patienten am Wochenende bis zu drei Mal die Gebühr bezahlt hatten. Damit soll nun Schluss sein. Die Einigung kam bei einem Spitzengespräch der Selbstverwaltung am späten Donnerstagabend zustande. Zuvor hatte sich der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Kassen bereits auf eine Chroniker- und eine Fahrtkostenregelung verständigt.

Weiterhin einigten sich Ärzte und Kassen darauf, dass in Fällen, in denen eine Blutprobe kurz vor dem Ende eines Quartals entnommen wird, aber erst zu Beginn des neuen Quartals im Labor untersucht werden kann, der Patient ebenfalls nur ein Mal die zehn Euro zahlen muss, sagte Köhler weiter.

Bei der Verordnung der Anti-Baby-Pille werden die Ärzte künftig Sechsmonats-Rezepte ausstellen. Damit müssen die Frauen nicht in jedem Quartal die Praxisgebühr bezahlen, wenn sie nur ein Folgerezept benötigen.

Darüber hinaus müssen Patienten, die bei einem nichtärztlichen Psychotherapeuten die Praxisgebühr bezahlen, diese bei einem normalen Arzt nicht erneut abdrücken. Von dem Psychotherapeuten erhalten sie als Nachweis eine Quittung. Diese Regelung war zunächst bis Ende März befristet, soll nun aber "bis auf weiteres" verlängert werden.




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