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Radebeul (ddp-lsc). Bei der Hilfe für Obdachlose ist es im Freistaat nach Informationen der Diakonie Sachsen in drei Fällen zu Rechtsverstößen gekommen. So hätten der Sächsische Landeswohlfahrtsverband sowie die Städte Borna und Pirna als örtliche Träger der Sozialhilfe geltende Gesetze zur Regelung der Obdachlosenhilfe rechtswidrig ausgelegt, teilte das Diakonische Werk Sachsen am Freitag in Radebeul mit. Den Angaben zufolge entstanden den Betroffenen daraus Nachteile.
Während die beiden sächsischen Kommunen den Angaben zufolge angekündigt haben, ihre bisherige Praxis zu ändern, wolle der Landeswohlfahrtsverband dagegen bei seiner rechtswidrigen Auslegung der Gesetzeslage bleiben. Das Dresdner Sozialministerium habe den Verband bereits aufgefordert, seine Richtlinien zu ändern, teilte die Diakonie weiter mit. Die Erkenntnisse über die Unregelmäßigkeiten gehen aus einer bundesweiten Untersuchung des Evangelischen Obdachlosenverbands hervor.
Als Gründe für die Verweigerung von Hilfen für Obdachlose führt die Diakonie Finanznöte der öffentlichen Haushalte an. So würden Hilfen unzulässigerweise befristet oder fehlerhaft gewährt. Ferner würden nicht genehmigte Unterschiede zwischen Obdachlosen, Wohnungslosen und Nichtsesshaften gemacht, um die gesetzlichen Regelungen für Hilfen zu unterlaufen.
Der Bedarf an Hilfen in Sachsen ist nach Einschätzungen der Diakonie höher als das derzeitige Angebot. In ihren Einrichtungen würden derzeit etwa 2000 Betroffene kontinuierlich versorgt.
http://www.diakonie-sachsen.de
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