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Berlin (ddp-bln). Der Berliner Senat hat nach Vorgaben des Bundesgesetzgebers für 2005 die Regelsätze für nicht erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und ihre nicht erwerbsfähigen Angehörigen beschlossen. Danach erhalten der Haushaltsvorstand und Alleinstehende 345 Euro, Jugendliche ab vollendetem Lebensjahr 276 Euro und Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs 207 Euro, wie die Senatssozialverwaltung am Dienstag mitteilte. Gegenüber 2004 erhöhen sich die Sätze nicht, in der Pauschalsumme sind aber die bisherigen einmaligen Beihilfen wie Bekleidungsgeld und Weihnachtsgeld enthalten. Ingesamt rechnet der Senat mit Ausgaben von 228,7 Millionen Euro.
Die Verwaltung geht von rund 65 000 Anspruchsberechtigten aus. Dazu zählen 35 000 Empfänger laufender Hilfen zum Unterhalt, 25 000 Empfänger von Grundsicherung und 5000 Asylbewerber, die seit drei Jahren Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und nicht abgeschoben werden können.
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