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Von Stefan Uhlmann
Berlin (ddp). Die Bundesregierung will mehr Klarheit im Umgang mit Patientenverfügungen schaffen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte am Freitag in Berlin Eckpunkte eines Gesetzentwurfes vor. Die Ministerin erntete für dafür Zustimmung und Ablehnung sowohl in den eigenen Reihen wie auch in der Opposition. Nach Angaben der Ministerin haben bereits rund sieben Millionen Menschen in Deutschland eine Patientenverfügung verfasst.
Laut Gesetzentwurf ist keine Beschränkung von solchen Verfügungen auf ein bestimmtes Krankheitsstadium vorgesehen. Der Mensch habe während "seines ganzen Lebens" Anspruch auf Beachtung seines Selbstbestimmungsrechtes. Der Gesetzentwurf sieht ferner keine zwingende Schriftform von Patientenverfügungen vor, auch wenn dies "empfehlenswert" sei. Geregelt wird ferner, unter welchen Umständen das Vormundschaftsgericht einzuschalten ist.
Eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe lehnt Zypries ab. Es gebe kein Recht darauf, von einem anderen die Tötung zu verlangen, stellte die Ministerin klar. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Krebskranker in seiner Verfügung festgelegt hat, im Endstadium der Erkrankung ein tödliches Mittel zu erhalten.
Die passive und die indirekte Sterbehilfe seien nach "gefestigter Rechtsprechung" aber zulässig. Wenn es dem Willen des Patienten entspreche, könne ein Arzt von lebensverlängernden Maßnahmen absehen, wenn das Leiden unumkehrbar zum Tod führen wird und der Tod in kurzer Zeit eintritt. Dabei sei der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen auch die Ausschaltung eines Apparates durch den Arzt juristisch eine passive Sterbehilfe und somit straffrei.
Die Union reagierte gespalten auf Zypries' Vorschläge. Die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU) begrüßte den Entwurf. "Wir dürfen für die Patientenverfügung keine zu großen Hürden aufbauen", betonte Stewens. Der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Bundestags-Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Thomas Rachel (CDU), bemängelte dagegen, dass Zypries die Bedenken der Kommission außer Acht gelassen habe. Die Kommission hatte sich im Gegensatz zur Ministerin für eine Einschränkung der Verfügungen auf irreversible und zum Tode führende "Grundleiden" ausgesprochen.
Auch der SPD-Obmann in der Kommission, Wolfgang Wodarg, kritisierte, Zypries agiere, "als wenn es die Bemühungen des Parlaments nie gegeben" habe. Es sei bedenklich, wenn die Ministerin selbst dann Patientenverfügungen für maßgeblich erkläre, wenn eine Krankheit noch keinen tödlichen Verlauf genommen habe.
Zustimmung erhielt Zypries von den Grünen und aus der FDP. Die Grünen-Politikerin Irmingard Schewe-Gerigk betonte, der Wunsch, einem Behandlungsabbruch nur dann Folge zu leisten, wenn der Sterbeverlauf irreversibel sei, verstoße gegen das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Die FDP stimmte dem Zypries-Entwurf ebenfalls zu. Der FDP-Obmann in der Ethik-Kommission, Michael Kauch, forderte jedoch, dass Patientenverfügungen immer schriftlich vorliegen müssen, um Unklarheiten zu vermeiden.
SPD: Patientenverfügung kein Einstieg in Sterbehilfe
Berlin (ddp). Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat ihren Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenverfügung gegen die Kritik des Marburger Bundes verteidigt. Eine gestärkte und in ihrer Reichweite vergrößerte Patientenverfügung stehe nicht im Gegensatz zum ärztlichen Gebot des Lebensschutzes, sagte Zypries am Freitag im Deutschlandradio Berlin. Die Patienten sollten die Entscheidungsmöglichkeit haben, eine vom Arzt vorgeschlagene Behandlung anzunehmen oder abzulehnen. Deshalb sollte die Patientenverfügung so konkret wie möglich sein und alle zwei Jahren erneuert werden.
Zypries betonte, eine Patientenverfügung sei keinesfalls der Einstieg in die aktive Sterbehilfe. Diese bleibe in Deutschland verboten. Es gehe um eine "ordentliche Schmerztherapie". Viele Menschen würden am Ende ihres Lebens ohne Not Schmerzen erleiden.
Die SPD-Politikerin gab zu, der Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenverfügung, der am Freitag der Öffentlichkeit vorgelegt wird, stehe im Widerspruch zur Mehrheitsmeinung der Bioethik-Enquetekommission des Bundestages. Die Kommission wolle eine Willenserklärung des Patienten nur dann gelten lassen, wenn ein Sterbeverlauf irreversibel begonnen habe. Dagegen sei ihr Gesetzentwurf so konzipiert, dass ein Patient zu jedem Zeitpunkt entscheiden dürfe.
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