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Berlin (ddp). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will Patientenverfügungen großzügig handhaben und einen Behandlungsabbruch ermöglichen, wenn der Patient noch nicht dem Tod geweiht ist. Patientenverfügungen müssten auch dann möglich sein, "wenn eine Erkrankung noch keinen tödlichen Verlauf genommen hat", heißt es laut "Berliner Zeitung" (Freitagausgabe in einem Gesetzentwurf der Ministerin zur Liberalisierung des Betreuungsrechts. Zypries will ihre Pläne an diesem Freitag vorstellen.
Damit geht die Ministerin über das hinaus, was die Enquetekommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" des Bundestages jüngst parteiübergreifend beschlossen hat. Die Parlamentarier hatten sich dafür ausgesprochen, dass Willenserklärungen von Patienten zum Beispiel über lebensverlängernde Maßnahmen nur beachtet werden dürfen, wenn eine Krankheit irreversibel zum Tod führt. Demenzkranke und Patienten im Wachkoma sollten keinen Behandlungsabbruch verlangen dürfen.
Anders als von den Parlamentariern verlangt sieht das Gesetz auch keine Formvorschriften für Verfügungen vor. Dies würde "der Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen nicht gerecht", heißt es in dem Enwurf. Damit will Zypries mündliche Willensbekundungen ermöglichen. Die Enquete-Kommission hatte dagegen verlangt, dass Patientenverfügungen schriftlich zu verfassen sind.
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