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Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 03.11.2004


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14.10.04

Polizistin schuldunfähig - Nach Urteilsspruch auf freiem Fuß

ddp

Bonn (ddp). Im Prozess gegen eine Polizeibeamtin hat das Bonner Landgericht am Donnerstag den Antrag auf eine dauerhafte Unterbringung der Angeklagten in einer geschlossenen Einrichtung abgelehnt. Die Frau hatte eingeräumt, vor zwei Jahren in einer Euskirchener Kirche eine Passantin mit einem Polizeigriff erwürgt zu haben. Zum Tatzeitpunkt hatte die Angeklagte aufgrund einer akuten Psychose an religiösen Wahnvorstellung gelitten.

Nach Auffassung zweier unabhängiger Gutachter geht von der 36-Jährigen keine Wiederholungsgefahr aus. Die Krankheit sei aufgrund der verschriebenen Medikamente unter Kontrolle, und die Patientin habe sich ein persönliches Netzwerk aufgebaut, das im Krisenfall frühzeitig eingreifen könne.

Das Gericht wertete die Tat als Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit. Nach der Entscheidung der Richter befindet sich die Polizeibeamtin auf freiem Fuß.


Dazu auch:

Ungehörte Hilferufe - Warum eine Polizeibeamtin
aus Furcht vor dem Teufel einen Menschen tötete


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