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Bonn (ddp). Im Prozess gegen eine Polizeibeamtin hat das Bonner Landgericht am Donnerstag den Antrag auf eine dauerhafte Unterbringung der Angeklagten in einer geschlossenen Einrichtung abgelehnt. Die Frau hatte eingeräumt, vor zwei Jahren in einer Euskirchener Kirche eine Passantin mit einem Polizeigriff erwürgt zu haben. Zum Tatzeitpunkt hatte die Angeklagte aufgrund einer akuten Psychose an religiösen Wahnvorstellung gelitten.
Nach Auffassung zweier unabhängiger Gutachter geht von der 36-Jährigen keine Wiederholungsgefahr aus. Die Krankheit sei aufgrund der verschriebenen Medikamente unter Kontrolle, und die Patientin habe sich ein persönliches Netzwerk aufgebaut, das im Krisenfall frühzeitig eingreifen könne.
Das Gericht wertete die Tat als Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit. Nach der Entscheidung der Richter befindet sich die Polizeibeamtin auf freiem Fuß.
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