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20.01.04
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"Offener Brief" des LApK M-V e.V. an die Patientenbeauftragte
An:
Patientenbeauftragte
Frau Helga Kühn-Mengel
Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Von:
Familien-Selbsthilfe Psychiatrie
Landesverband M-V der Angehörigen
und Freunde psychisch Kranker e.V. Vorsitzende (LApK M-V e.V.)
Ulrike Schob
Henrik-Ibsen-Str. 20
18106 Rostock
"Offener Brief" des LApK M-V e.V.
G E S U N D H E I T S R E F O R M
Die Verunsicherung bei den Betroffenen ist groß
Sehr geehrte Frau Kühn-Mengel,
wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, den treffen die neuen Regelungen der Gesundheitsreform besonders hart. Insbesondere müssen sich chronisch-psychisch kranke, behinderte und alte Menschen finanziell weiter einschränken. Die Verunsicherung bei den Betroffenen ist groß. Sie müssen jedes Jahr bis zur Freistellung von Zuzahlungen selbst in Vorleistung gehen. Viele leben als Sozialhilfeempfänger in betreuten Wohnformen und Heimen. Sie werden in höchstem Maße benachteiligt. Ihnen steht monatlich nur ein Taschengeld von knapp 100 Euro zur Verfügung. Sie müssen mit jedem Euro rechnen.
Auf Bezugspersonen kommt zusätzliche Arbeit zu
Häufig sind chronisch-psychisch kranke Menschen krankheitsbedingt nicht in der Lage oder trauen sich nicht, die erforderlichen sozialen und medizinischen Hilfen selbständig in Anspruch zu nehmen. Vielen fällt es aus unterschiedlichsten Gründen schwer, mit der jährlichen Prozedur des Sammelns von Zuzahlungsbelegen richtig umzugehen - und den Papierkram mit der Krankenkasse zu erledigen. In diesem Zusammenhang zeichnet sich bereits nach wenigen Wochen der Gesundheitsreform ab: Auf die Bezugspersonen, wie Sozialarbeiter, Betreuer, Angehörige und Freunde kommt zusätzliche Arbeit zu.
Folgen absehbar
Diese Gebühren werden chronisch-psychisch kranke, behinderte und alte Menschen (mit Mini-Rente/Mini-Einkommen) vom Arztbesuch abhalten. Deren Folgen sind absehbar: Zunahme von Notfallbehandlungen, Zwangseinweisungen und sinkende Lebenserwartung aufgrund der Verschleppung von Beschwerden und Krankheiten. Ein solches Gebührensystem mit drastischer Eigenbeteiligung muss die Zahl der chronisch Kranken in die Höhe treiben. Es besteht die Gefahr, dass nichtnatürliche Todesursachen (Unfälle/Suizide) zunehmen könnten.
Nachteilsausgleich für Chroniker
Wer als Chroniker im Sinne der neuen Vorschriften gilt, ist immer noch nicht definiert. Das sorgt für Verwirrung und Unmut. Auf jeden Fall muss die Chronikerregelung auch Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung berücksichtigen. Bei der derzeit favorisierten Regelung würden viele, obwohl notwendig ambulant/stationär behandelt, durchfallen. Doch die Betroffenen sind aufgrund ihrer schweren Erkrankung zusätzlichen finanziellen Belastungen ausgesetzt - sei es beispielsweise wegen hoher Medikamentenkosten oder durch Zuzahlungen für Therapien.
Auch Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung steht ein Nachteilsausgleich zu. Wer zum Beispiel mindestens einmal pro Quartal eine Psychiatrische-Institutsambulanz (PIA) aufsuchen muss oder beim niedergelassenen Facharzt in Behandlung ist, gehört als Chroniker anerkannt.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrage des LApK M-V Vorstandes
Ulrike Schob
Vorsitzende
PS: "Offener Brief" des LApK M-V e.V.
Veröffentlicht unter:
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Familien-Selbsthilfe Psychiatrie*
LV M-V der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e.V.
Henrik-Ibsen-Str. 20 + 18106 Rostock + Tel/Fax 0381-722025
E-Mail: vorstand@lichtblick-newsletter.de
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*Mitglied in der Familien-Selbsthilfe Psychiatrie
Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker e.V. Bonn
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