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Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 03.02.2004


Übersicht "Meldung vom Tage" (Januar 2004)

19.01.04

Toter Dialysepatient - Anzeige gegen Bundesgesundheitsministerin

Hannover/Hameln (ddp-nrd). Der Tod eines Hamelner Dialysepatienten beschäftigt jetzt die Staatsanwaltschaft Hannover. Erste Obduktionsergebnisse des Leichnams werden am Dienstag erwartet, wie Staatsanwalt Thomas Klinge am Montag auf ddp-Anfrage sagte. Die Obduktion soll klären, ob der 60-Jährige eines natürlichen Todes starb oder ein möglicher Behandlungsfehler zu seinem Tod führte.

Unterdessen hat ein Freund des Opfers Strafanzeige gegen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wegen fahrlässiger Tötung gestellt. Bislang sei allerdings noch unklar, ob sich aus der Strafanzeige ein Anfangsverdacht ergebe, sagte Klinge.

Der nierenkranke, gehbehinderte Mann hatte eine Dialysebehandlung mit der Begründung ausfallen lassen, er könne die Zuzahlung zu den Fahrkosten nicht aufbringen. Stattdessen bettelte er aus Protest gegen die Gesundheitsreform in der Hamelner Fußgängerzone. Anfang vergangener Woche brach sein Kreislauf zusammen. Klinik-Ärzte brachten ihn zwar wieder auf die Beine. Doch am Dienstag verstarb er.

Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) hatte bereits am Wochenende jegliche Verbindung zwischen dem Tod des Mannes und der Gesundheitsreform zurückgewiesen. Wegen eines entsprechenden Berichts der "Bild am Sonntag" warf die Kasse dem Blatt vor, einen "abenteuerlichen Zusammenhang" konstruiert zu haben. Die Berichterstattung stütze sich auf Zitate, die weder autorisiert gewesen, noch im dargestellten Sinne gefallen seien. Nach DAK-Angaben wäre das städtische Sozialamt verpflichtet gewesen, für die Kosten aufzukommen.

Nach den neuen Zuzahlungsregelungen muss jeder Patient bei Fahrten, die von der Kasse übernommen werden, zehn Prozent der Kosten zuzahlen, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Wer mehr als zwei Prozent seines Haushaltsbruttoeinkommens zahlt, wird von weiteren Zuzahlungen befreit. Chronisch Kranke müssen lediglich ein Prozent ihres Haushaltsbruttoeinkommens aufbringen. Das heißt, ein chronisch kranker Sozialhilfeempfänger zahlt im Jahr rund 35 Euro, alle anderen rund 70 Euro.



ddp

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