|
18.01.04
|
Wenn Vaters Geldbörse statt Leistung zählt - Per Klage zum Studium
Gerichte und Hochschulen müssen Flut von Klagen bearbeiten
Von ddp-Korrespondentin Angelika Schimmel
Gera (ddp-lth). Immer mehr junge Leute wollen neuerdings mit Hilfe Justitias einen der begehrten Studienplätze etwa für Medizin erlangen. Beim Verwaltungsgericht in Gera lägen aktuell allein 1300 Klagen gegen die Friedrich-Schiller-Universität vor, berichtet Richter Bengt Fuchs. Jugendliche beziehungsweise deren Rechtsanwälte wollen auf diese Weise den Anspruch auf einen Studienplatz durchzusetzen. «In der Hauptsache geht es um Studienplätze in Humanmedizin, seltener um Zahnmedizin oder Psychologie», sagt Fuchs.
All diese Studienrichtungen sind mit einem Numerus clausus versehen, das heißt, eine Zulassung ist an bestimmte Abiturleistungen oder andere Bedingungen gebunden. Kommt der Bewerber etwa nicht auf den geforderten guten Notendurchschnitt, kann er mit entsprechenden «Wartesemestern» seine Chance auf einen Studienplatz erhöhen. Um schneller an diesen zu kommen, nutzen immer mehr Interessenten den Weg über die Gerichte.
Das Rechtssystem der Bundesrepublik hält den Weg frei, sich etwa zu wehren, wenn man bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen nicht zum glücklichen Drittel der Bewerber um einen Medizin-Studienplatz gehört. Außerdem gebe es inzwischen einige große Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf die so genannten Kapazitätsklagen spezialisiert haben, erklärt Fuchs. Mit diesen wird der Hochschule unterstellt, dass ihre Ausbildungskapazität über der Zahl der bereit gestellten Studienplätze liegt. Kann das vom Gericht bewiesen werden, wird die Universität oft verurteilt, zusätzliche Studenten aufzunehmen. «Meist ist es jedoch nur eine Hand voll Plätze», sagte Fuchs. Wer das Glück habe, einen dieser Plätze zu bekommen, werde oft per Losverfahren entschieden. «Die Chance zu gewinnen, ist nicht riesig groß».
Bei der Jenaer Universität ist sie noch ein bisschen kleiner als anderswo. «Im vergangenen Jahr sind vom Verwaltungsgericht alle Klagen auf einen Medizin-Studienplatz in erster Instanz abgelehnt worden», sagt Universitäts-Pressesprecher Axel Burchardt. De facto habe man der Hochschule keine falschen Kapazitätsberechnungen nachweisen können. Doch diese ungemein komplexen Berechnungen versuchten Rechtsanwälte zunehmend in Frage zu stellen. So stieg die Zahl der Klagen in Jena in diesem Jahr noch einmal um etwa 300.
«Aufgrund der Finanzkürzungen sind längst nicht mehr alle genehmigten Stellen der Universität ausfinanziert», sagt Burchardt. «Personal-Planung und -Realität liegen so zum Teil weit auseinander», gibt er zu bedenken. Dieser Personalmangel gelte auch für die Uni-Verwaltung. «Nicht nur beim Gericht, auch an der Universität binden die Klageverfahren Kräfte», erklärt Burchardt. Denn zu den Verfahren muss die Hochschule eine Stellungnahme abgeben.
Richtig Geld kosteten die Klagen aber vor allem die Studenten, die vor Gericht verlieren. Sie müssen nicht nur den Rechtsanwalt bezahlen, sondern auch die Gerichtskosten tragen. «Nach unseren Erfahrungen gibt es zahlreiche Studienbewerber, die gleich an mehreren Hochschulen Klagen einreichen», sagte Bengt Fuchs. Das erkläre die Vielzahl der Klagen an den einzelnen Universitäten. Das könne sich wohl nur jemand mit Vaters dicker Brieftasche im Hintergrund leisten.
Kritisch sieht man das Klageverfahren an der Jenaer Universität auch aus einem anderen Grund. «Die Studenten demonstrieren zurzeit wegen übervoller Hörsäle und fehlender Laborplätze und fordern vom Staat mehr Geld, um eine qualitätsvolle Ausbildung zu garantieren», sagt Burchardt. «Jeder eingeklagte zusätzliche Studienplatz verschlechtert die Situation aber noch weiter», ergänzt er.
http://www.uni-jena.de
|
ddp
|