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Berlin (ddp). Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum «Großen Lauschangriff» stößt bei den Ärzteverbänden auf Widerspruch. Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Hans Jürgen Thomas, zeigte sich am Mittwoch in Berlin «empört und entsetzt» über den Entwurf, nach dem künftig auch Ärzte, Psychologen, Rechtsanwälte, Journalisten und Pfarrer abgehört werden können, wenn dies im Interesse der wirksamen Strafverfolgung liegt. Kritisch äußerte sich der Vorsitzende des Marburger Bundes, Frank Ulrich Montgomery.
«Das Sprechzimmer des Arztes ist absolute Tabuzone und muss diesen Status ohne Abstriche behalten», betonte Thomas. Er sprach von einer «offenbar gewollten Fehl-Auslegung» eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom März 2004.
Montgomery unterstrich, dass unter keinen Umständen das besonders schutzwürdige Patienten-Arzt-Verhältnis ausgehöhlt werden dürfe. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) müsse deshalb ihren Vorschlag gänzlich zurückziehen und bei einer Novellierung des so genannten Großen Lauschangriffs Praxen, Kliniken und öffentliche Gesundheitseinrichtungen von Abhöraktionen ausnehmen.
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