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Karlsruhe (ddp). Die geltende Begrenzung von Arbeitsentgelten systemnaher DDR-Bediensteter mit besonders hohem Einkommen bei der Bemessung ihrer Rente ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in drei Normenkontrollverfahren entschieden. Der Gesetzgeber müsse nun bis 30. Juni 2005 eine verfassungsgemäße Regelung treffen, heißt es in der am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Grundsatzentscheidung.
Die Kläger in den Ausgangsverfahren - ein früherer Oberst der Nationalen Volksarmee (NVA), der frühere Präsident des Patentamts der DDR und ein Abteilungsleiter im Bauministerium der DDR - hatten damit Erfolg. Der Erste Senat erklärte die relevanten Bestimmungen der beiden 1996 und 2001 in Kraft getretenen Änderungsgesetze zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) für gleichheitswidrig.
Die Verfassungsbeschwerde eines früheren Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit in derselben Sache wiesen die Karlsruher Richter jedoch zurück. (AZ.: 1 BvL 3/98, 1 BvL 9/02 und 1 BvL 2/03 - Beschlüsse vom 23. Juni 2004 sowie 1 BvR 1070/02 - Beschluss vom 22. Juni 2004).
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