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Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 12.08.2004


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07.07.04
Koffeingehalt in Trendgetränken muss jetzt deklariert werden
ddp

Leipzig (ddp). Trendgetränke mit einem Koffeingehalt von mehr als 150 Milligramm pro Liter müssen seit dem 1. Juli mit dem Hinweis «erhöhter Koffeingehalt» versehen werden. Auch muss der Koffeingehalt exakt angegeben werden, wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt. Nur Tee- und Kaffeegetränke sind von der Deklarationspflicht ausgenommen.

Die neue Kennzeichnungspflicht betrifft hauptsächlich aufputschende Wellness-, Sportler- oder Energy-Drinks, die aus Wasser, Zucker und Süßungsmitteln, Aroma-, Geschmacks- und Farbstoffen sowie anregenden Substanzen so zusammengemixt sind, dass sich besonders Jugendliche von dem auf sie zugeschnittenen Geschmack und den trendigen Farben dieser Getränke angezogen fühlen.

Koffeinhaltige Getränke liegen aber auch bei Erwachsenen im Trend. Wer neue Power braucht, ruht sich nicht aus, sondern greift zum koffeinhaltigen Getränk. Das ist nach Darstellung der sächsischen Verbraucherschützer nicht ganz ungefährlich: Ab einer Menge von 200 Milligramm - zwei bis vier Tassen Kaffee - können bereits Nebenwirkungen wie Magenbeschwerden, Unruhezustände, Kopfschmerzen, Einschlaf- oder Herzrhythmusstörungen auftreten.

Kinder sind wesentlich empfindlicher. Bei 12- bis 15-Jährigen können schon Mengen ab etwa 60 Milligramm (zwei Gläser Cola)bedenklich werden. Besonders kritisch ist es, wenn Getränke mit erhöhtem Koffeingehalt mit Alkohol kombiniert werden, wie es bei den so genannten Alcopops häufig der Fall ist.

Auch bei intensivem Sport können sich die negativen Folgen des Koffeins noch verstärken, warnt die Verbraucherzentrale. Deshalb wäre aus Sicht der Experten ein zusätzlicher Hinweis auf Wechselwirkungen wünschenswert.


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