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Düsseldorf (ddp-nrw). Professoren an nordrhein-westfälischen Hochschulen werden ab kommendem Jahr verstärkt nach Leistung bezahlt. Die rot-grüne Landesregierung beschloss dazu am Dienstag eine Besoldungsreform für Hochschullehrer, wie Landeswissenschaftsministerin Hannelore Kraft (SPD) am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte. Der Gesetzentwurf soll im September in den Landtag eingebracht werden.
Danach erhalten Hochschullehrer ab dem 1. Januar 2005 zusätzlich zu einem Grundgehalt individuelle, variable Gehaltsbestandteile, die sich unter anderem nach Leistung in Lehre und Forschung sowie Studienbetreuung zusammensetzen. Die Reform gilt nur für neu angestellte Professoren beziehungsweise solche, die die Hochschule wechseln. Bisher richtete sich die Höhe der Besoldung vor allem am Dienstalter der Professoren aus.
Das Grundgehalt ist geringer als die bisherige Besoldung, kann aber nach oben offen flexibel gestaltet werden, wie ein Sprecher des Ministeriums auf Nachfrage erläuterte. Danach erhalten die Professoren in den beiden neuen Besoldungsgruppen W2 und W3 rund 3850 beziehungsweise rund 4680 Euro brutto Grundgehalt. Bisher liegt das so genannte Endgrundgehalt, das etwa ab dem 50. Lebensjahr bezahlt wird, in der Gruppe C3 bei rund 5300, in C4 bei rund 6112 Euro brutto.
Mit der Reform weitet das Kabinett nach Angaben von Kraft den finanziellen Spielraum der Hochschulen zur Gewinnung von Spitzenkräften aus, um im internationalen Wettbewerb nicht nur mithalten, sondern auch die Position ausbauen zu können. Die Besoldungsreform ermögliche, flexibler als bisher internationale Top-Wissenschaftler in NRW zu halten oder ins Land zu holen, betonte die Ministerin. Der Wissenschaftsstandort stehe insbesondere bei den Universitäten in einem ständigen Wettbewerb um die innovativsten Köpfe aus der ganzen Welt.
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