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15.01.04
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Ärzte und Kassen verständigen sich auf Chroniker-Regelung
Fahrtkosten zum Arzt werden großzügiger erstattet
Berlin (ddp). Fahrtkosten zum Arzt werden bereits von Freitag an von den Krankenkassen wieder in breitem Umfang bezahlt. So sollen nicht nur Patienten für Fahrten zur Dialyse, Strahlenbehandlung oder Chemotherapie auf Kosten der Kassen transportiert werden. Das gleiche gelte künftig auch für normale Arzttermine von Patienten mit einer Seh- oder Gehbehinderung, teilte der Staatssekretär im Sozialministerium, Klaus Theo Schröder, am Donnerstag am Rande von Beratungen mit Ärzten und Krankenkassen in Berlin mit.
Die Vereinbarung müsse zwar noch vom Gemeinsamen Bundesausschuss am 27. Januar formell beschlossen werden, doch sei die Übernahme sicher, sagte Schröder weiter. Die Spitzenverbände der Krankenkassen hätten zugesagt, ab Freitag im Vorgriff entsprechend zu verfahren.
Zuvor hatte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bereits im Bundestag mitgeteilt, dass sich die Spitzenvertreter von Ärzten und Kassen auf eine Definition chronischer Erkrankungen verständigt haben. Danach soll es künftig eine Liste beispielhafter Erkrankungen geben. Aus dieser gehe etwa hervor, dass Diabetiker künftig als chronisch Kranke anerkannt würden. Die Liste solle in Zusammenarbeit mit den Patientenverbänden stets erweitert werden. Die Aufstellung umfasse auch viele seltene Krankheiten.
Schröder schränkte allerdings ein, dass Diabetiker nicht in jedem Fall als Chroniker gelten. Für Chroniker gilt eine geringere Obergrenze bei den Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen.
Bei der Verordnung der Anti-Baby-Pille überprüfen Ärzte und Kassen auf Bitten des Ministeriums laut Schröder, ob künftig eine Verordnung für ein Jahr möglich ist. Dadurch soll verhindert werden, dass Frauen für ein Folgerezept nicht jedes Mal erneut eine Praxisgebühr entrichten müssen.
Als sicher gilt laut dem Staatssekretär zudem, dass Patienten beim Besuch einer Notfallambulanz zwar eine extra Praxisgebühr bezahlen sollen, diese aber nicht noch einmal bezahlt werden muss, wenn der Patient am selben Wochenende erneut dort behandelt wird - etwa wegen Choliken oder dem Wechseln eines Verbandes.
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ddp
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