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14.01.04
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Private Sterbegeldversicherung nicht zwingend erforderlich
Halle (ddp-lsa). Nach dem Wegfall des Sterbegeldes zu Jahresbeginn rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt auch die Prüfung alternativer Anlagenformen. Eine Vorgabe des Gesetzgebers zur privaten Vorsorge, wie etwa zum Zahnersatz ab 2005, sei nicht gemacht worden, stellten die Verbraucherschützer am Mittwoch in Halle fest. Dadurch witterten private Versicherer ihre Chancen.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind beispielsweise bei einer Risiko-Lebensversicherung die Beerdigungskosten mit abgesichert. Die Hinterbliebenen erhielten aus dieser Versicherung eine größere Summe, aus der sich auch die Beerdigungskosten erstatten ließen. Alternativ könne anstelle des monatlichen Versicherungsbeitrages das Geld in Form eines Sparvertrages verzinslich angelegt werden.
Wer dennoch eine private Sterbegeldversicherung abschließen will, sollte vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen genau ansehen. So könnten unter anderem Wartezeiten oder die Bindung an ein bestimmtes Bestattungsunternehmen verankert sein. Seit einigen Jahren würden Sterbegeldversicherungen auch über Mitgliedschaften im Verein oder einer Gewerkschaft angeboten. Darunter befänden sich auch Angebote, bei denen ein Teil der Überschüsse aus der Versicherung automatisch an den Verein gespendet werden.
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ddp
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