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Düsseldorf (ddp-nrw). Das Landeskabinett hat den Entwurf eines neuen Wohn- und Teilhabegesetzes für die 200 000 Pflegeheim-Bewohner in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das Gesetz solle den Veränderungen durch neue Wohnformen bei der Pflege von alten und behinderten Menschen gerecht werden, sagte Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf. Das Teilhabegesetz modernisiere und ersetze das alte Heimrecht des Bundes. Seit der Föderalismusreform von 2006 sind die Länder für die Regelung der Pflegeheime zuständig. Das Gesetz soll spätestens am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
"Erstmalig sehen wir in dem neuen Gesetz Mitbestimmungsrechte für Bewohner vor, beispielsweise bei der Speiseplanung oder der Freizeitgestaltung", sagte der Minister. Mit der Novelle solle erreicht werden, dass sich Pflegebedürftige trotz der stationären Unterbringung in ihren Einrichtungen heimisch fühlten. "Das Schutzbedürfnis und die Individualität der Menschen, die in stationären Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen leben, stehen im Mittelpunkt des neuen Gesetzes", sagte Laumann.
Mit dem neuen Gesetz können Pflegeheime künftig durch die Heimaufsicht grundsätzlich unangemeldet kontrolliert werden. Prüfberichte über Heime sollen veröffentlicht werden.
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