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Von Kerstin Münstermann
Berlin (ddp). Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Pflegereform auf den Weg gebracht. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte nach der Kabinettssitzung am Mittwoch in Berlin, der Gesetzentwurf werde die Situation der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen "deutlich verbessern".
Schmidt hob die Stärkung der ambulanten Pflege, die Aufnahme von Demenzkranken in die Pflegeversicherung und die verbesserten Qualitätskontrollen in Pflegeheimen hervor. Auch die Einrichtung von Pflegestützpunkten und neue Pflegeberater sorgten für mehr Qualität.
Die SPD-Ministerin betonte, sie halte an ihrer Idee des bezahlten zehntägigen Pflegeurlaubs für Angestellte fest. Sie gehe davon aus, dass auch in der Gesellschaft diese Diskussion weiter geführt werde. Der Vorschlag Schmidts war am Widerstand der Union gescheitert.
Der Entwurf, der zum 1. Juli 2008 in Kraft treten soll, sieht nun einen Anspruch auf eine unbezahlte kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage vor, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Für die Dauer von bis zu sechs Monaten gibt es für die Pflege von Angehörigen einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung von derzeit 1,7 Prozent werden ab dem 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent erhöht. Bei Kinderlosen wird der derzeitige Beitrag von 1,95 Prozent auf 2,2 Prozent erhöht. Dies soll jährliche Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro bringen und den Bedarf bis Ende 2014/Anfang 2015 sicherstellen.
Die Pflegesätze werden erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 angehoben, wobei besonders die häusliche Pflege gestärkt wird. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen ab 2015 im dreijährigen Rhythmus an die Preissteigerung angepasst werden.
Erstmals werden auch Demenzkranke in die Pflegeversicherung aufgenommen. Altersverwirrte, psychisch Kranke oder geistig behinderte Menschen erhalten eine Zusatzleistung von bis zu 2400 Euro jährlich, auch wenn sie lediglich einen Betreuungsbedarf, aber noch keinen erheblichen Pflegebedarf haben.
Um die Angebote für Pflegebedürftige wohnortnah besser zu vernetzen, sollen Pflegestützpunkte entstehen. Hierbei leistet die Pflegeversicherung eine Anschubfinanzierung.
REAKTIONEN
Die Gesundheitsministerin hob die Stärkung der ambulanten Pflege, die Aufnahme von Demenzkranken in die Pflegeversicherung und die verbesserten Qualitätskontrollen in Pflegeheimen hervor. Auch die Einrichtung von Pflegestützpunkten und neue Pflegeberater sorgten für mehr Qualität.
Der Grünen-Vorsitzende Reinhard Bütikofer nannte den Entwurf ein "fragwürdiges Flickwerk". Es fehle eine langfristig tragende Finanzierung. Die Grünen plädierten für eine dreimonatige Pflegezeit mit einer steuerfinanzierten Lohnersatzleistung von 1000 Euro.
Für die Linke kritisierte der Pflegeexperte Ilja Seifert, die "soziale Diskriminierung Pflegebedürftiger" werde fortgesetzt. Die Bundesregierung verfolge bei der Reform vor allem das Ziel, die Ausgaben für Betreuung und Pflege niedrig zu halten. Zahlen sollten stattdessen die Familien.
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sagte, die Finanzprobleme der Pflegeversicherung blieben ungelöst. Es würden weitere Leistungsverbesserungen beschlossen, ohne eine langfristige Finanzierung sicherzustellen. "Von den im Koalitionsvertrag verabredeten kapitalgedeckten Elementen und einer Demografiereserve findet sich im jetzigen Kabinettsentwurf nichts", rügte Hundt.
Der Sozialverband VdK kritisierte, dass die geplante Anhebung der Beitragssätze besonders die Rentner betreffe, da diese nicht von der Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte profitierten.
Die Sätze der Pflegeversicherung,
wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen sind
Ambulante Versorgung
| Pflegestufe |
bisher |
2008 |
2010 |
2012 |
| Stufe I |
384 |
420 |
450 |
450 |
| Stufe II |
921 |
980 |
1040 |
1100 |
| Stufe III |
1432 |
1470 |
1510 |
1550 |
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Stationäre Versorgung
| Pflegestufe |
bisher |
2008 |
2010 |
2012 |
| Stufe I |
1023 |
unverändert |
unverändert |
unverändert |
| Stufe II |
1279 |
unverändert |
unverändert |
unverändert |
| Stufe III |
1432 |
1470 |
1510 |
1550 |
| Härtefall |
1688 |
1750 |
1825 |
1918 |
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Sätze zum Pflegegeld
| Pflegestufe |
bisher |
2008 |
2010 |
2012 |
| Stufe I |
205 |
215 |
225 |
235 |
| Stufe II |
410 |
420 |
430 |
440 |
| Stufe III |
665 |
675 |
685 |
700 |
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