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Von ddp-Korrespondent Christian Wolf
Berlin (ddp). "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Mit diesem Satz schützt das Grundgesetz in Artikel 3 die Rechte schwerbehinderter Menschen in Deutschland und soll ihnen ermöglichen, dass sie ihr Leben möglichst normal gestalten. Dass dies jedoch nicht in allen Bereichen verwirklicht wird, spüren Betroffene täglich selber. Ein junger, dynamischer und vor allem nichtbehinderter Bewerber wird von einem Arbeitgeber in der Regeln dem behinderten Bewerber vorgezogen.
Dies kann Ulrike Mascher, Vizepräsidenten des Sozialverbandes VdK, bestätigen. Ihre Erfahrungen haben gezeigt, dass die Menschen noch immer Vorurteile gegen Schwerbehinderte haben. "Sie denken, Behinderte sind nicht so leistungsfähig", beklagt Mascher. Dabei seien sie mindestens so belastbar wie Nichtbehinderte.
Erhält ein Schwerbehinderter doch eine Stelle, sind mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag die Probleme noch nicht beendet. Für Rollstuhlfahrer kann schon der erste Arbeitstag zum Hindernis werden, wenn die benötigte Rampe am Eingang des Gebäudes nicht vorhanden ist. Während der Arbeitszeit hat dann jeder Behinderter ein Recht auf eine Arbeitsassistenz.
Das diese jedoch nicht die Regel ist, beklagt Ilja Seifert, stellvertretender Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland. Integrationsämter müssten die Assistenten zwar vermitteln und sich finanziell daran beteiligen, jedoch seien die Behörden bisher unkooperativ und lehnten oftmals eine Hilfestellung ab.
Trotz der Missstände, die es weiterhin zu beklagen gibt, hat sich in den letzten Jahren auch etwas getan. Die Arbeitslosigkeit unter Schwerbehinderten konnte innerhalb eines Jahres um 7,2 Prozent reduziert werden. Damit waren im Juli 2007 rund 170 000 arbeitslose Schwerbehinderte bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet. Im Gegenzug stieg die Erwerbstätigenzahl von 2002 auf 2006 um 50 000 auf rund 800 000.
Als Vorbilder unter den Arbeitgebern gelten nach Aussage von VdK-Vize Mascher die Bundesministerien. Sie beschäftigten prozentual mehr Schwerbehinderte als die Privatwirtschaft. Im Familienministerium sind demnach 8,4 Prozent schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigt und das Sozialministerium kommt sogar auf 11,7 Prozent. Im Schnitt lag die Beschäftigungsquote der Bundesministerien 2004 bei 7,1 Prozent.
Eine solche Beschäftigungsquote ist in der Privatwirtschaft seit 2000 gesetzlich vorgeschrieben. Demnach muss ein Betrieb mit mehr als 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent Schwerbehinderte einstellen. Sind es weniger, ist eine Abgabe zu zahlen. Die Abgabe wird von den Unternehmen eher in Kauf genommen als der behindertengerechte Umbau des Büros. Mascher beklagt besonders, dass die kleineren und mittleren Betriebe Schwerbehinderten keine Chance geben.
Ein weiterer Schritt in Richtung Gleichberechtigung ist für Seifert die UN-Menschenrechtskonvention für Behinderte. Darin wird die Minderung von Vorurteilen und ein gleichberechtigter Umgang von Behinderten und Nichtbehinderten in der ganzen Welt gefordert. Seifert hofft, dass dadurch sein Wunsch ein Stückchen mehr Realität werden könnte: "Die volle Teilhabe von Behinderten am normalen Leben."
Schwerbehinderte in Deutschland
- In Deutschland leben rund 6,7 Millionen schwerbehinderte Menschen
- 800 000 sind davon erwerbstätig
- Im Juli 2007 gab es 170 000 arbeitslose Schwerbehinderte
- Die Schwerbehinderten-Quote in den Bundesministerien liegt im Schnitt bei 7,1 Prozent
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