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Übersicht "Meldung vom Tage" (Juli 2007) |
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01.07.
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Ehrenamtliche Betreuer erhalten umfassenden Versicherungsschutz
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ddp
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Düsseldorf (ddp-nrw). Ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger bekommen ab 1. Juli einen umfassenden Versicherungsschutz. Darauf wies Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) am Samstag in Düsseldorf hin. Alle ehrenamtlichen Betreuer würden dann über eine vom Land für sie abgeschlossene Sammel-Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgesichert.
Bislang waren den Angaben zufolge ehrenamtliche Betreuer, die nicht in Betreuungsvereinen organisiert sind, zwar für Personen- und Sachschäden bis zu jeweils zwei Millionen Euro versichert, die bei der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen. Reine Vermögensschäden waren jedoch nur eingeschränkt abgedeckt, so dass sich die ehrenamtlichen Betreuer insoweit bisher selbst versichern mussten.
Nach der Neuregelung sind alle vom Vormundschaftsgericht bestellten ehrenamtliche Vormünder, Betreuer und Pfleger versichert. Der Haftpflichtversicherungsschutz gelte unmittelbar für die versicherten Personen. Er umfasse Vermögensschäden bis 100 000 Euro je Schadensfall (maximal 200 000 Euro pro Person und Jahr), die der ehrenamtliche Betreuer bei Ausübung seiner Tätigkeit verursachen kann. Eine Selbstbeteiligung erfolgt nicht.
Das Vormundschaftsgericht bestellt einen Betreuer, wenn Menschen auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Es handelt sich um rechtliche Betreuung. Diese Betreuungen werden im ganz überwiegenden Teil der Fälle von ehrenamtlichen Tätigen übernommen.
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