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Berlin (ddp). Das neue Schwerbehindertengesetz hat endültig alle parlamentarischen Hürden genommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem zwei Tage zuvor im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zu. Der Bundestag hatte das Gesetz am Donnerstag verabschiedet.
Das Gesetz sieht unverändert eine Beschäftigungspflichtquote für Schwerbehinderte von fünf Prozent vor. Arbeitsplätze, auf denen wegen gesetzlicher Vorgaben keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt werden dürfen, müssen bei der Berechnung der Beschäftigungsquote Schwerbehinderter einbezogen werden. Betroffen davon sind etwa Fluggesellschaften.
Gegenüber dem von Rot-Grün geplanten Gesetz erreichten die Länder jedoch, dass die fünfprozentige Ausbildungsquote für schwerbehinderte Menschen in Unternehmen ab 100 Beschäftigte aufgegeben wurde. Die Arbeitgeber sollen stattdessen verpflichtet werden, über die Besetzung eines «angemessenen Teils» ihrer Stellen zur beruflichen Ausbildung mit Schwerbehinderten mit der zuständigen Interessenvertretung zu beraten. Darüber hinaus sollen Schwerbehindertenausweise künftig unbefristet gelten, wenn keine Änderung der Behinderung zu erwarten ist.
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