|
|
Berlin (ddp). Die Einführung einer fünfprozentigen Ausbildungsquote für schwerbehinderte Menschen in Unternehmen ab 100 Beschäftigte ist vom Bundestag abgelehnt worden. Das Parlament folgte damit am Donnerstag einem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Die Arbeitgeber sollen stattdessen durch eine neue Regelung verpflichtet werden, über die Besetzung eines "angemessenen Teils" ihrer Stellen zur beruflichen Ausbildung mit Schwerbehinderten mit der zuständigen Interessenvertretung zu beraten.
Arbeitsplätze, auf denen wegen gesetzlicher Vorgaben keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt werden dürfen, müssen auch zukünftig bei der Berechnung der Beschäftigungsquote Schwerbehinderter mit einbezogen werden. Betroffen davon sind vor allem Fluggesellschaften, bei denen eine Beschäftigung Schwerbehinderter ausgeschlossen ist. Darüber hinaus stimmte der Bundestag dem Kompromiss zu, Schwerbehindertenausweisen in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel Blindheit, eine unbefristete Geltung einzuräumen.
|
|