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15.01.2007



Übersicht "Meldung vom Tage" (Januar 2007)



10.01.
Urteil: ALG-II-Bezieher muss Autokauf selbst finanzieren
ddp


Darmstadt (ddp). Geringverdiener mit ergänzendem Arbeitslosengeld (ALG) II können nicht auf staatliche Unterstützung bei der Auto-Finanzierung zählen. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landessozialgerichtes in Darmstadt hervor, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Richter entschieden, weder Zins- noch Tilgungsraten für ein Kfz-Darlehen seien einkommensmindernd. Das aber wäre nötig, damit ein Geringverdiener, der aus seiner Arbeit monatlich weniger als 345 Euro und daher zusätzlich ALG II erhält, Anspruch auf einen höheren Satz der Lohnersatzleistung hätte.

Tilgungsraten müsse der Sozialhilfeträger grundsätzlich nicht übernehmen, hieß es in der Urteilsbegründung. Und auch Darlehenszinsen, die im konkreten Fall 140 Euro monatlich betrugen, seien nicht als einkommensmindernd zu berücksichtigen. Dem Kläger stehe wie allen anderen Erwerbstätigen nur die Entfernungspauschale für Fahrten zum und vom Arbeitsplatz zu.

Der Kläger wollte die Arbeitsagentur per einstweiligem Rechtsschutz verpflichten, die 140 Euro vom Einkommen abzuziehen und entsprechend höhere Leistungen zu beziehen. Damit hatte er jedoch in nunmehr zwei Instanzen keinen Erfolg. Der Beschluss des obersten hessischen Sozialgerichtes ist nach dessen Angaben unanfechtbar.

(Az. L 9 AS 213/06 ER)



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