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10.01.04
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Härten in den Regelungen der Gesundheitsreform sollen geklärt werden
Lübeck (ddp). Personen, die wegen ihrer Krankheit oder einer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können, haben Anspruch darauf, dass notwendige Taxifahrten zur Behandlung beim Arzt weiterhin von der Kasse gezahlt werden. Das stellte die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mängel, in den "Lübecker Nachrichten" (Sonntagausgabe) klar.
Wie die Patientenbeauftragte weiter sagte, sollen grobe Härten, Lücken und Unklarheiten in den Regelungen der Gesundheitsreform rasch geklärt werden. So werde in der kommenden Woche vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen endgültig festgelegt, bei welchen chronischen Krankheiten die Patienten nur maximal ein Prozent ihres Haushaltseinkommens im Jahr als Zuzahlung zu Medikamenten und Hilfsmitteln leisten müssen.
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ddp
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