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Bonn (ddp). Die umfangreiche Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für privat Krankenversicherte muss nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar reformiert werden. Die 15 Jahre alten Klauseln widersprächen dem Gebot der Transparenz des 2003 in Kraft getretenen neuen Datenschutzgesetzes, sagte Schaar am Mittwoch auf einer Veranstaltung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft in Bonn.
Beim Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrages erklärt sich der Versicherte bereit, dass die Versicherung zur Leistungsüberprüfung Patientendaten bei Ärzten und Zahnärzten einholen darf. Das Datenschutzgesetz verlangt aber laut Schaar, dass für die Betroffenen erkennbar sein muss, welche Gesundheitsdaten von wem zu welchem Zweck erhoben und genutzt werden. Dieser Vorgabe genüge der noch verwendete "Blankoscheck mit unbegrenzter Gültigkeit" nicht.
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