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Magdeburg (ddp-lsa). Die PDS-Landtagsfraktion befürchtet durch die Gesundheitsreform Nachteile für Sozialhilfeempfänger. Von den Belastungen wie Zuzahlungen bei Medikamenten und der Praxisgebühr würden Langzeitarbeitslose und Empfänger der Grundsicherung besonders hart getroffen, sagte die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Birke Bull, am Dienstag in Magdeburg. Die PDS fordere daher die Landesregierung auf, dem Entwurf der neuen Regelsatzverordnung im Bundesrat nicht zuzustimmen.
Nach den Plänen der Bundesregierung werden die Ansprüche für einmalige Leistungen im Krankheitsfall künftig pauschal in die Regelsätze für Sozialhilfe eingerechnet. Der darin enthaltene Anteil für Gesundheitsleistungen ist nach PDS-Angaben auf Kosten der Ernährung und Bekleidung aufgestockt worden. Die Höhe des Regelsatzes selbst bleibe jedoch gleich. Die zusätzlichen rund 70 Euro jährlich für medizinische Leistungen müssten vom Regelsatz in Höhe von monatlich 345 Euro bezahlt werden. Diese Veränderungen gingen aus dem Ende Januar veröffentlichten Entwurf für eine neue Regelsatzverordnung hervor.
Das Sozialamt sei nicht in der Pflicht, besondere Härtefälle abzufangen, sagte Bull. Den Betroffenen bleibe künftig nur die Möglichkeit, ein Darlehen aufzunehmen, wenn das Geld für Arzt und Medikamente, für Zahnersatz und andere Behandlungen nicht mehr reiche.
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