|
|
Von Michael Beumer
Hamburg/Berlin (ddp). Bundestagsabgeordnete, Minister und Beamte werden bei der Gesundheitsreform offenbar erneut privilegiert. Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung vom Wochenende müssen sie bei Medikamenten und im Krankenhaus nur die Hälfte der Zuzahlungen von Kassenpatienten leisten. Bei Heilmitteln wie Massagen seien sie sogar von allen Zuzahlungen der Gesundheitsreform befreit. Das Bundesinnenministerium wies den Bericht zurück. Die Behauptung, es gebe eine "Extrawurst" für Beamte, sei falsch.
Dem Bericht zufolge sind die Sonderregelungen für Staatsdiener mit Beihilfe-Anspruch im Kleingedruckten der neuen Beihilferichtlinien versteckt, die Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gerade erst wegen der ursprünglich geringeren Praxisgebühr überarbeiten ließ. Danach wird die Eigenbeteiligung der Staatsdiener nicht vom Erstattungsbetrag der Beihilfe, sondern von den so genannten beihilfefähigen Aufwendungen abgezogen. Da die Beihilfe in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten übernimmt, sparen sie so die Hälfte der Zuzahlung. Von der Neuregelung profitieren Minister, Abgeordnete und Beamte mit Beihilfe-Anspruch.
Das Ministerium teilte mit, es sei falsch, dass die Regelungen im Kleingedruckten versteckt seien. Es handle sich außerdem um ein bereits unter der früheren Bundesregierung von Union und FDP bestehendes Verfahren. Beamte würden durch die steigenden Gesundheitskosten finanziell "mindestens" ebenso belastet wie Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung habe ein anderes Vorgehen. Es gebe dort keine Kostenentlastung durch Zuzahlung. Das habe zur Folge, dass die Kosten für die privaten Krankenversicherung der Beamten steigen, beim größten Anbieter um rund zehn Prozent zu Jahresbeginn.
|
|