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20.05.2005



Übersicht "Meldung vom Tage" (Mai 2005)



20.05.

Gericht: Teekochen ist keine Kunst

ddp

Kassel (ddp). Teekochen gilt im deutschen Kaffeetrinkerland nicht als Kunst. Das wurde jetzt höchstrichterlich geklärt. Mit einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil wies das Bundessozialgericht in Kassel die Klage einer japanischen Teemeisterin ab, die der Künstlersozialkasse beitreten wollte - einer sozialen Absicherung für freischaffende Künstler und Publizisten. Nach deutschen Maßstäben sei die japanische Teezeremonie keine Kunst, sondern "lediglich exotisches Brauchtum", selbst wenn sie der Teemeisterin "einen gewissen eigenschöpferischen Spielraum belässt", befanden Deutschlands oberste Sozialrichter (Az.: B 3 KR 13/04 R).

Die aus Japan stammenden Klägerin, die in ihrem Herkunftsland eine mehrjährige Ausbildung zur Teemeisterin absolviert hat, leitet Teezeremonien in einem japanischen Teehaus in Hannover. Die Zeremonie gehöre in Japan zu den höchsten und gesellschaftlich anerkanntesten Künsten, begründete die Frau ihr Aufnahmeersuchen bei der Künstlersozialversicherung.

Die Bundesrichter sahen das anders: Entscheidend sei die vorherrschende Auffassung in Deutschland. "Die Klägerin ist nicht als Schauspielerin anzusehen, weil sie keine Menschen oder andere Lebewesen darstellt, sondern die japanische Teemeisterin selbst verkörpert", meinte der Senat. "Soweit ihre Darstellung belehrenden Charakter trägt, lehrt sie keine Kunst, sondern vermittelt Wissen über Brauchtum."


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