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Hamburg (ddp). Bundestagsabgeordnete, Minister und Beamte werden bei der Gesundheitsreform erneut privilegiert. Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung (Samstagausgabe) müssen sie bei Medikamenten und im Krankenhaus nur die Hälfte der Zuzahlungen von Kassenpatienten leisten. Bei Heilmitteln wie Massagen seien sie sogar von allen Zuzahlungen der Gesundheitsreform befreit. Das Bundesinnenministerium bestätigte der Zeitung die Auswirkungen der Beihilferichtlinie und nannte die Regelung "sachgerecht".
Dem Bericht zufolge sind die Sonderregelungen für Staatsdiener mit Beihilfe-Anspruch im Kleingedruckten der neuen Beihilferichtlinien versteckt, die Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gerade erst wegen der ursprünglich geringeren Praxisgebühr überarbeiten ließ. Danach wird die Eigenbeteiligung der Staatsdiener nicht vom Erstattungsbetrag der Beihilfe, sondern von den so genannten beihilfefähigen Aufwendungen abgezogen. Da die Beihilfe in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten übernimmt, sparen sie so die Hälfte der Zuzahlung. Von der Neuregelung profitieren Minister, Abgeordnete und Beamte mit Beihilfe-Anspruch.
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