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27.04.2005



Übersicht "Meldung vom Tage" (April 2005)



22.04

Bundestag macht Weg für rot-grünes Präventionsgesetz frei

ddp

Berlin (ddp). Der Bundestag hat grünes Licht für das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsprävention gegeben. Gegen die Stimmen von Union und FDP verabschiedete das Parlament am Freitag den von der rot-grünen Regierungskoalition vorgelegten Gesetzentwurf. Damit soll die Gesundheitsvorsorge erstmals in Deutschland gesetzlich verankert werden. Ein Ziel ist es, Volkskrankheiten wie Diabetes oder Rückenschmerzen nachhaltiger zu bekämpfen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerin, Marion Caspers-Merk (SPD), sagte in der Debatte, Prävention und Gesundheitsförderung würden mit dem Gesetz fest in der Gesellschaft verankert. Die Prävention solle künftig zu einer eigenständigen Säule im Gesundheitswesen werden.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Unions-dominierte Länderkammer wird sich voraussichtlich am 27. Mai mit der Vorlage befassen.


Der Inhalt des rot-grünen Präventionsgesetzes

Berlin (ddp). Mit dem Gesetz zur Stärkung der Prävention will die rot-grüne Regierungskoalition einen "Paradigmenwechsel" im Gesundheitssystem einläuten. Zum ersten Mal soll die Prävention als eigenständige Säule neben Behandlung, Rehabilitation und Pflege etabliert werden.

Die Sozialversicherungen sollen den Plänen zufolge jährlich insgesamt 250 Millionen Euro für Präventionsleistungen aufbringen. Davon soll die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 180 Millionen Euro tragen, die Rentenversicherung 40 Millionen, die gesetzliche Unfallversicherung 20 Millionen und die Pflegeversicherung 10 Millionen Euro.

Für individuelle Maßnahmen der primären Prävention, der Vorbeugung von Krankheiten, werden 100 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung gestellt. Die primäre Prävention schließt Kursangebote zur Bewegung, Ernährung oder Rückenschulen ein. Gefördert werden nur Präventionsmaßnahmen, deren Nutzen wissenschaftlich anerkannt ist.

Die Verwendung weiterer 100 Millionen Euro wird als gemeinsame Aufgabe der Sozialversicherung in den Ländern organisiert. Diese so genannten lebensweltbezogenen Maßnahmen richten sich an Menschen in ihrer sozialen Umwelt wie Schule, Kindergarten, Betrieb oder Sportverein.

20 Prozent der Gesamtgelder, also 50 Millionen Euro pro Jahr, sollen von den Beteiligten in eine "Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung" eingezahlt werden. Vorgesehen ist, das Geld vor allem für bundesweite Kampagnen und Modellprojekte zu nutzen, zum Beispiel im Kampf gegen chronische Krankheiten. Die Stiftung soll auch die Kooperation der verschiedenen Zweige verbessern.

Die Bundesregierung will im Abstand von vier Jahren berichten, ob die Präventionsziele erreicht wurden.


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