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01.04.2005



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31.03

Klage einer jungen Frau gegen TV-Moderator Raab abgewiesen

ddp

Berlin (ddp). Eine junge Frau aus Frankfurt am Main erhält von Fernsehmoderator Stefan Raab kein Schmerzensgeld. Das Landgericht Berlin hat am Donnerstag die Klage der 28-Jährigen abgewiesen. Die Frau hatte sich durch eine Äußerung des Entertainers in der Sendung "TV Total" als Drogendealerin verspottet gefühlt und 90 000 Euro als Entschädigung gefordert.

Das Gericht sah jedoch in den dazu gezeigten Bildern keine so schwere Persönlichkeitsverletzung, um dafür eine Geldentschädigung fordern zu können, hieß es zur Begründung. "Bei dieser satirischen Sendung konnte die Klägerin nicht ernsthaft als Drogendealerin angesehen werden", urteilte das Gericht.

Raab hatte die gebürtige Türkin bei der Einschulung ihrer Tochter mit einer Zuckertüte im Arm gezeigt und wörtlich gesagt: "Unfassbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser." Fast eine Minute war die Mutter im Bild zu sehen.

Raab-Anwalt Heiko Klatt hatte in der Verhandlung betont, dass es sich um eine satirischen Äußerung handele. Er unterstellte der Frau, dass es ihr nur ums Geld ginge. Ihr Anwalt Frank Roeser hatte dagegen "von einer der schwersten Persönlichkeitsrechtsverletzungen" in Deutschland gesprochen und beklagt, dass seine Mandantin für einen "schäbigen Lacher" zum Objekt gemacht worden sei. Roeser kritisierte, dass Raab unter dem Deckmantel der Satire in "menschenverachtender Weise die Persönlichkeitsrechte in den Dreck" trete und damit Gewinn mache.

Er verwies darauf, dass seine Mandantin seither unter Depressionen leide und eine Therapie machen müsse. Seinen Angaben nach hatte sich die 28-Jährige nach der Sendung drei Wochen lang nicht mehr aus dem Haus getraut. Sie habe sich in der Familie rechtfertigen müssen, sei von Junkies auf Drogen angesprochen worden und habe wegen der ständigen Belästigungen durch "Schadenfrohe", wie er sagte, ihren Job in einem Fastfood-Restaurant verloren.

Raab-Anwalt Klatt hatte hingegen auf die Aussage ihrer Schwiegermutter verwiesen, wonach die Türkin auf ihren Fernsehauftritt stolz gewesen sei und geprahlt habe, jetzt Geld zu erhalten.

Der Moderator war wegen seiner wiederholten Äußerungen über die "Miss Rhein-Ruhr" Lisa Loch im Februar 2004 zu einer Schadensersatzzahlung von 70 000 Euro verurteilt worden. Eine Kölner Lehrerin hatte 2500 Euro erstritten, nach dem sie in der "TV-Total" - Rubrik "Bimmel Bingo" mitten in der Nacht aus dem Bett geklingelt und ohne ihr Einverständnis schlaftrunken und im Schlafanzug gefilmt worden war.


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