|
|
Berlin (ddp). Nach dem Tod der amerikanischen Wachkomapatientin Terri Schiavo fordert die Deutsche Hospiz Stiftung klare gesetzliche Regeln zu Patientenverfügungen in Deutschland. Der Gesetzgeber dürfe keine mündlichen Patientenverfügungen zulassen, die durch Dritte überliefert werden, sagte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Bei Schiavo, von der es keine eindeutige Willenserklärung zu lebensverlängernden Maßnahmen gab, sei es deswegen zu einem "menschenunwürdigen Gezerre" gekommen.
Die Hospiz Stiftung setze sich dafür ein, dass jeder sein Recht auf umfassende Sterbebegleitung in Anspruch nehmen könne, sagte Brysch. "Ein Leben in Würde ist bis zuletzt möglich. Voraussetzung dafür sind: professionelle Schmerztherapie, Kontrolle quälender Begleiterscheinungen und psycho-sozialer Beistand", sagte er.
Schiavo war am Donnerstag in Florida gestorben, nachdem ihr 13 Tage zuvor eine Magensonde für die künstliche Ernährung entfernt worden war. Das Gehirn der 41-jährigen war bei einem Herzstillstand vor 15 Jahren massiv geschädigt worden. Schiavos Ehemann hatte das Ende der künstlichen Ernährung beantragt und sich darauf berufen, dass seine Frau dies vor dem Koma mit ihm so besprochen habe. Die Eltern der Frau hatten dem entschieden widersprochen.
Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe sagte, die Entfernung der Magensonde sei "Tötung durch unterlassene Hilfeleistung". Schiavo sei wegen der schwere ihrer Behinderung zu Tode gebracht worden und qualvoll verhungert beziehungsweise verdurstet.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, sagte, der Tod Schiavos sei ein alarmierendes Zeichen für den Schutz des Lebens. Es sei ethisch nicht erlaubt, einen Menschen verhungern zu lassen. "Bei der Begleitung eines sterbenskranken Menschen geht es immer darum, Hilfe im Sterben zu leisten, aber nicht Hilfe zum Sterben, wenn damit eine direkte Herbeiführung des Todes gemeint ist", sagte Lehmann.
Neue Ruhr / Neue Rhein Zeitung (Essen)
"Fluch und Segen der modernen Medizin. Dafür ist die Amerikanerin Terri Schiavo ein Beispiel. Sie durfte - andere werden sagen: musste - nach 15 Jahren im Wachkoma sterben. Gäbe es die Magensonde nicht, hätte sie nicht so lange gelebt. So aber musste sie sterben, wie es sich niemand für sich selbst wünscht: ohne Willen, öffentlich, sogar zum Objekt für die Augen dieser Welt degradiert. Ein Mensch zwischen Pro und Contra aktive Sterbehilfe, zwischen Mord, wie es der Vatikan formuliert, und der Erlösung, die ihr Ehemann eingeklagt hatte. Ob es letztendlich ein barmherziger Tod gewesen ist, ob Terri Schiavo nicht doch gerne noch länger gelebt hätte, egal wie armselig dieses Leben anderen auch erschienen sein mag, das weiß niemand. Terri Schiavos Schicksal hat in Deutschland die Diskussion um die Patientenverfügung neu belebt. Wer ist Sterbender, wer lediglich Behinderter? So nützlich Patientenverfügungen auch sein mögen, sie können leider nicht in allen Grenzfällen zwischen Tod und Leben für die gewünschte Klarheit sorgen."
|
|