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Rostock (naps). Wer es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet, kann mit einem Bußgeld bis zu 50 Euro belegt werden. Dazu kommen noch die Kosten für das Verfahrens und die Auslagen. Wer zum Beispiel in Mecklenburg Vorpommern 12 Monate lang keinen gültigen Personalausweis hat, dem drohen bei Neubeantragung 75,60 Euro. Nach dem Gesetz über Personalausweise sind Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen.
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