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Von Michael Beumer
Berlin (ddp). Angesichts des US-amerikanischen Streits um die Wachkomapatientin Terri Schiavo dringt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zur Vermeidung eines ähnlichen Falls in Deutschland auf eine klare gesetzliche Regelung. Diese sei "absolut notwendig, und deshalb müssen wir sie jetzt definieren", bekräftigte die Ministerin am Donnerstag ihre Forderung nach rascher Aufnahme der Patientenverfügung in das Bürgerliche Gesetzbuch. Der CDU-Politiker Hubert Hüppe kritisierte erneut das geplante Gesetz. Die FDP rief zu einer Debatte um aktive Sterbehilfe auf. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz mahnte eine stärkere Auseinandersetzung mit dem Tod an.
Die Patientenverfügung sollte nach den Vorstellungen von Zypries in der Regel schriftlich niedergelegt und alle zwei Jahre erneuert werden. "Jeder, der das will, kann dann deutlich machen, was er als Patient für den Fall verfügen will, in dem er sich nicht mehr selbst artikulieren kann", erläuterte die Ministerin.
Zypries riet zugleich schon jetzt zur Niederlegung einer Patientenverfügung. Man sollte diese "tunlichst schriftlich" abgeben und vorher mit einem Arzt und den Angehörigen besprechen. Rechtlich bindend ist eine solche Patientenverfügung in Deutschland allerdings bislang nicht.
CDU-Politiker Hüppe sagte, man könne "aus dem Fall Schiavo lernen, wie schwierig es sein wird, wenn man eine Gesetzgebung haben möchte", so wie Zypries sie vorschlage. Terri Schiavo sei für ihn keine Sterbende, sondern eine "Frau mit Behinderung". Es sei nicht sicher, ob sich ihr Zustand doch noch verändere. Terri Schiavo liegt seit 1990 im Wachkoma.
FDP-Gesundheitsexperte Detlef Parr rief zu einer Debatte über aktive Sterbehilfe in Deutschland auf. "Ich bin und bleibe der Meinung, dass wir dieses Thema aus der Tabuzone herausholen müssen", sagte Parr. Dabei sei auch zu überlegen, "wie in der Schweiz rechtlich einen Suizid zu ermöglichen". Bisher hat sich keine Partei in Deutschland für aktive Sterbehilfe ausgesprochen.
Parr betonte, er persönlich sei gegen aktive Sterbehilfe. "Aber wenn wir über menschenwürdiges Leben bis zuletzt reden, muss man alle Möglichkeiten erörtern dürfen", sagte er. Er habe Verständnis für Ärzte, die sich gegen aktive Sterbehilfe wenden. Aber man müsse sich die Frage stellen, ob jeder medizinische Fortschritt wirklich human
sei.
Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz, Gerda Graf, sagte, Sterben und der Umgang damit müssten in der Gesellschaft viel mehr thematisiert werden. Dabei müsse deutlich werden, dass es ein Leben ganz ohne Leid nicht gebe. Mit dem "Dabeibleiben, Aushalten und Trauer empfinden" bei der Sterbegleitung Schwerstkranker könne eine Gesellschaft wachsen. Die allgemeine Tendenz, sich Problemen schnell entledigen zu wollen, nannte Graf "gefährlich".
Das von Befürwortern der aktiven Sterbehilfe oft verwendete Argument des "unerträglichen Leids", das beendet werden solle, entpuppe sich häufig als "tödliches Mitleid", sagte Graf. Es bestehe dabei immer die Gefahr, dass einem Patienten der Willen Dritter aufgestülpt werde. Bei der Mehrzahl der Betroffenen verschwinde bei guter Betreuung der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe.
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