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Zypries verlangt rasche gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
Von Nikolaus Sedelmeier
Berlin (ddp). Der Fall Schiavo ist nach Überzeugung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf die Bundesrepublik nicht übertragbar."In dieser Form wäre das in Deutschland nicht möglich", sagte die Ministerin zum Streit vor US-Gerichten über die lebenserhaltenden Maßnahmen für die amerikanische Wachkomapatientin Terri Schiavo. Zypries fügte hinzu: "Wahrscheinlich würde sie bei uns weiter versorgt."
Zugleich verlangte Zypries erneut die rasche Aufnahme der Patientenverfügung in das Bürgerliche Gesetzbuch. "Eine gesetzliche Klarheit ist absolut notwendig und deshalb müssen wir sie jetzt definieren", bekräftigte die Ministerin am Donnerstag.
Die Patientenverfügung sollte nach den Vorstellungen von Zypries in der Regel schriftlich niedergelegt und alle zwei Jahre erneuert werden. "Jeder, der das will, kann dann deutlich machen, was er als Patient für den Fall verfügen will, in dem er sich nicht mehr selbst artikulieren kann", erläuterte die Ministerin.
Zypries riet zugleich schon jetzt zur Niederlegung einer Patientenverfügung. Man sollte diese "tunlichst schriftlich" abgeben und vorher mit einem Arzt und den Angehörigen besprechen. Rechtlich bindend ist eine solche Patientenverfügung in Deutschland allerdings bislang nicht.
Der CDU-Politiker Hubert Hüppe kritisierte erneut das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Patientenverfügung. Man könne "aus dem Fall Schiavo lernen, wie schwierig es sein wird, wenn man eine Gesetzgebung haben möchte", so wie Zypries sie vorschlage. Terri Schiavo sei für ihn keine Sterbende sondern eine "Frau mit Behinderung". Es sei nicht sicher, ob sich ihr Zustand doch noch verändere. Terri Schiavo liegt seit 1990 im Wachkoma.
Der FDP-Gesundheitsexperte Detlef Parr rief dagegen zu einer Debatte über aktive Sterbehilfe in Deutschland auf. "Ich bin und bleibe der Meinung, dass wir dieses Thema aus der Tabuzone herausholen müssen", sagte Parr. Dabei sei auch zu überlegen, "wie in der Schweiz rechtlich einen Suizid zu ermöglichen". Bisher hat sich keine Partei in Deutschland für aktive Sterbehilfe ausgesprochen.
Parr betonte, er persönlich sei gegen aktive Sterbehilfe. "Aber wenn wir über menschenwürdiges Leben bis zuletzt reden, muss man alle Möglichkeiten erörtern dürfen", sagte er. Er habe Verständnis für Ärzte, die sich gegen aktive Sterbehilfe wenden. Aber man müsse sich die Frage stellen, ob jeder medizinische Fortschritt wirklich human sei.
Hospiz-Expertin: Das Thema Tod muss stärker thematisiert werden
Niederzier (ddp). Angesichts der aktuellen Diskussion um die aktive Sterbehilfe fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz die Deutschen zu einer stärkeren Auseinandersetzung mit dem Tod auf. Sterben und der Umgang damit müssten in der Gesellschaft viel mehr thematisiert werden, sagte die Vorsitzende Gerda Graf der Nachrichtenagentur ddp im nordrhein-westfälischen Niederzier. Dabei müsse deutlich werden, dass es ein Leben ganz ohne Leid nicht gebe.
Mit dem "Dabeibleiben, Aushalten und Trauer empfinden" bei der Sterbegleitung Schwerstkranker könne eine Gesellschaft wachsen, sagte Graf. Die allgemeine Tendenz, sich Problemen schnell entledigen zu wollen, nannte sie hier "gefährlich".
Das von Befürwortern der aktiven Sterbehilfe oft verwendete Argument des "unerträglichen Leids", das beendet werden solle, entpuppe sich häufig als "tödliches Mitleid", sagte Graf. Es bestehe dabei immer die Gefahr, dass einem Patienten der Willen Dritter aufgestülpt werde.
Viele Menschen sprächen sich im ersten Augenblick zwar dafür aus, die Beendigung des Lebens eines Schwerstkranken auf dessen Wunsch zu erlauben. Dies geschehe jedoch häufig, weil die medizinischen und psychologischen Möglichkeiten der Sterbebegleitung in Deutschland nicht ausreichend bekannt seien, betonte Graf. Die Menschen müssten sich flächendeckend des "Instruments Hospiz" bedienen können. Bei der Mehrzahl der Betroffenen verschwinde bei guter Betreuung der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe.
Die Diskussion um das Für und Wider aktiver Sterbehilfe greife oft zu kurz, kritisierte Graf mit Blick auf den Fall der US-amerikanischen Wachkomapatientin Terri Schiavo. Jeder Schwerstkranke sei ein individueller Fall.
Ziel der Hospizarbeit ist es, das Leiden Sterbenskranker zu lindern, ihnen das Verbleiben in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen und den Angehörigen beizustehen. Die Sterbebegleitung wird von geschulten ehrenamtlichen Helfern geleistet. Sie stehen gemeinsam mit Medizinern, Pflegekräften, Sozialarbeitern und Theologen Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt zur Seite.
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