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Düsseldorf (ddp). Der FDP-Gesundheitsexperte Detlef Parr ruft zu einer Debatte über aktive Sterbehilfe in Deutschland auf. "Ich bin und bleibe der Meinung, dass wir dieses Thema aus der Tabuzone herausholen müssen", sagte Parr der "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). Dabei sei auch zu überlegen, "wie in der Schweiz rechtlich einen Suizid zu ermöglichen". Bisher hat sich keine Partei in Deutschland für aktive Sterbehilfe ausgesprochen. Parr betonte, er persönlich sei gegen aktive Sterbehilfe. "Aber wenn wir über menschenwürdiges Leben bis zuletzt reden, muss man alle Möglichkeiten erörtern dürfen", sagte er. Er habe Verständnis für Ärzte, die sich gegen aktive Sterbehilfe wenden. Aber man müsse sich die Frage stellen, ob jeder medizinische Fortschritt wirklich human sei.
Kommentar: "Rheinische Post" (Düsseldorf)
Der Tod war immer schon der Feind des Arztes. Bis vor nicht allzu langer Zeit galt es, den Tod um jeden Preis zu verhindern. Trat er dennoch ein, dann nur als Niederlage der Heilkunst. Erst neueres Denken folgt der Überzeugung, dass Sterben ohne Qual zu den wichtigsten Zielen der Medizin am Lebensende zählt. Zuwendung, Pflege und Schmerzbehandlung sind die Aufgaben von Menschen, die Hilfe beim Sterben geben - nicht Hilfe zum Sterben. In bestürzender Unkenntnis dieser Sachverhalte fordern Leute, leider auch manche Ärzte und ein nicht unmaßgeblicher FDP-Politiker, eine Debatte über aktive Sterbehilfe. Sie berufen sich dabei auf Umfragen, denen zufolge eine Mehrheit der Deutschen die Krankentötung auf Wunsch befürwortet. Ängste vor technisch verlängertem Leid mögen solche Äußerungen noch begünstigen. Aber weder ethisch noch gesundheitspolitisch hält stand, was da gewollt wird. Ethisch schon deshalb nicht, weil das Töten eines Patienten keinesfalls Thema eines Arztes werden darf. Ärztepräsident Hoppe sagt es unübertroffen genau: "Wir wollen den Tod zulassen, nicht zuteilen." Und politisch besteht zu Recht Sorge, dass in Zeiten knapper Ressourcen die Förderung des Sterbens zynisch in die Nähe einer Sparmaßnahme rücken könnte. Das behindert alle Bemühungen, Schwerstkranke qualifiziert zu begleiten. Das Lebensende möge nicht auch noch zum Opfer demoskopischer Umtriebe werden. Es reicht.
Dazu auch: Patientenverfügung führt in die "Euthanasie"
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