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Berlin (ddp). TV-Rabauke Stefan Raab droht wieder einmal Ungemach: Wegen der Verhöhnung einer jungen Mutter in seiner Sendung "TV total" beantragte die Münchner Staatsanwaltschaft gegen Raab einen Strafbefehl über 150 000 Euro, wie Oberstaatsanwalt Anton Winkler am Montag auf ddp-Anfrage mitteilte. Als Alternative winken Raab 30 Tage Gefängnis. Der 38-Jährige hatte Bilder des Hessischen Rundfunks gezeigt, auf denen die gebürtige Türkin Nil Schaller aus Frankfurt am Main ihre Tochter zur Einschulung brachte und deren Schultüte trug. Raab spottete unter anderem: "Unfassbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser."
Insgesamt war die heute 29-Jährige fast eine Minute im Bild - und traute sich danach kaum noch aus dem Haus. Nach Angaben ihres Anwalts Frank Roeser wurde sie von Junkies nach Drogen gefragt und verlor wegen wiederholter Belästigungen sogar ihren Job in einem Restaurant. "Heute leidet Frau Schaller an Depressionen", sagte Roeser. Besonders für eine Türkin sei es "tragisch, wenn man mit Drogen in Verbindung gebracht wird".
"Da wird einer mit dem Grimme-Preis ausgezeichnet, der regelmäßig kleine Leute durch den Dreck zieht", fügte der Anwalt in Anspielung an Raabs jüngste Ehrung hinzu. Den Strafbefehl beantragte die Staatanwaltschaft jetzt aber nicht wegen Beleidigung, sondern wegen Urheberrechtsverletzung, weil der Moderator die Frau ohne ihre Einwilligung gezeigt hatte. Wenn das Münchner Amtsgericht den Strafbefehl erlässt, kann Raab innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Am 31. März muss sich Raab im selben Fall vor dem Berliner Landgericht im Zivilprozess verantworten. Dort fordert Raabs Opfer 90 000 Euro Schmerzensgeld. Raabs vermeintlich lustige Kommentare über die junge Türkin waren laut Roeser nach der Sendung im September über ein türkisches Boulevard-Blatt auch über den Bosporus geschwappt. Deshalb sei sogar die Familie in ihrem Heimatland Spott ausgesetzt gewesen.
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