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Berlin (ddp). Nach dem Deutschen Journalisten-Verband und den Zeitschriftenverlegern fordern auch die Zeitungsverleger Änderungen am Entwurf für ein Stalking-Bekämpfungsgesetz. In dem Entwurf seien die Belange der Presse nicht berücksichtigt. Zudem müsse darin verankert werden, dass die journalistische Arbeit in keiner Weise behindert werden dürfe, verlangte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am Donnerstag in Berlin. An die Länder appellierte der Verband zugleich, bei ihren Beratungen am Freitag im Bundesrat dem Entwurf in seiner bisherigen Form nicht zuzustimmen.
Der BDZV bekräftigte, das Gesetz müssen den Schutz vor Psychoterror durch Belästigungen und Verfolgungen, das so genannte Stalking, garantieren. "Doch Journalisten sind keine Stalker, sondern gehen ihrer Arbeit nach", erklärte der Verband. Dazu gehöre auch die "harte Recherche", die im Einzelfall womöglich als "Stalking" empfunden werde.
Hessen hatte die Initiative für die Aufnahme von Stalking als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch ergriffen. Demnach würde sich strafbar machen, wer einen anderen Menschen etwa durch Nachstellen in seiner Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigt oder nachhaltig belästigt. Dabei wird auch in einem kurzen Passus die Presse erwähnt.
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