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München (ddp-bay). Der Münchner Pharmakonzern GlaxoSmithKline muss wegen des von ihm vertriebenen Raucherentwöhnungsmittels Zyban keinen Schadenersatz zahlen. Das Landgericht München wies damit die Klage eines Mannes auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von rund 61 000 Euro ab, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten rechtskräftigen Urteil hervorgeht. Die Richterin sah keinen Zusammenhang zwischen den vom Kläger angeführten Ausfallerscheinungen und der Zyban-Therapie.
Der Mann hatte das Medikament nach Verschreibung durch seinen Hausarzt im Sommer 2000 etwa sechs Wochen lang eingenommen. Währenddessen befand er sich eigenen Angaben zufolge in Hochstimmung. Dies änderte sich jedoch nach der Absetzung von Zyban. Der Mann beklagte unter anderem Weinkrämpfe, aggressive Anwandlungen, Gewichtsverlust und Herzrasen. Bis Ende August 2001 habe er zudem nicht mehr arbeiten können.
GlaxoSmithKline verteidigte sich damit, dass sämtliche Nebenwirkungen des Rauchentwöhnungspräparats, insbesondere Depressionen, in der Packungsbeilage aufgelistet seien. Die Indikation sei Aufgabe des behandelnden Arztes. Zudem führte das Pharmaunternehmen an, die vom Kläger beschriebenen Symptome seien erst eineinhalb Monate nach Therapie-Ende aufgetreten und könnten deshalb nicht durch Zyban ausgelöst worden sein.
Ein vom Gericht eingesetzter Sachverständiger bestätigte die vom Münchner Medikamentenhersteller aufgeführten Argumente. Zwar seien depressive Stimmungen nach einer Zyban-Einnahme relativ häufig, die Depression entwickle sich aber in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Therapie. Psychische Veränderungen hätten dem Sachverständigen zufolge etwa zwei Wochen nach Absetzen des Präparats auftreten müssen. Eine Verursachung schwere psychiatrischer Erkrankungen durch Zyban komme nicht in Betracht, betonte er.
Zyban ist in Deutschland seit Juni 2000 als Hilfe bei der Raucherentwöhnung nikotinabhängiger Patienten zugelassen. GlaxoSmithKline brachte das Medikament hierzulande auf den Markt. In den USA war Zyban bereits 1997 zugelassen worden.
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