Nachrichten aus Psychiatrie und Selbsthilfe

Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert
12.03.2005



Übersicht "Meldung vom Tage" (März 2005)


10.03

Patientenverfügung bleibt umstritten

ddp


Von Kerstin Friedrich

Berlin (ddp). Der Umgang mit so genannten Patientenverfügungen bleibt im Bundestag über die Fraktionsgrenzen hinweg umstritten. Dies wurde am Donnerstag in der Debatte über den entsprechenden Zwischenbericht der zuständigen Enquete-Kommission deutlich.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erteilte Vorstößen zur aktiven Sterbehilfe dabei eine klare Absage. "Aktive Sterbehilfe bleibt strikt und ausnahmslos verboten", sagte sie. In der Debatte um Patientenverfügungen gehe es vielmehr darum, Sterben nicht künstlich zu verlängern, "wenn ein Patient das nicht will". Zypries kündigte an, dass der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, eine Gruppenantrag in den Bundestag einbringen wird.

Diskutiert wurde ein im Herbst 2004 vorgelegter Expertenbericht zu Patientenverfügungen. Diese sind dann von Bedeutung, wenn sich ein Patient selbst nicht mehr äußern kann. Für diesen Fall kann er im vorhinein beispielsweise festlegen, dass auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet werden soll. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder setzte sich dafür ein, dass Verfügungen, die den Abbruch oder die Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen zum Gegenstand hätten, nur gelten sollten, wenn eine Krankheit irreversibel ist und nach ärztlicher Erkenntnis zum Tode führen wird.

Die Ministerin betonte jedoch, dass ihrer Ansicht nach die Verfügung in jedem Krankheitsstadium gelten müsse. Zypries wies weiterhin zwingende Formvorschriften für eine Patientenverfügung zurück. Auch müssten Möglichkeiten geschaffen werden, dass eine schriftliche Patientenverfügung mündlich verändert werden könne. Die von der Kommission geforderte generelle Einschaltung des Vormundschaftsgerichts halte sie nicht für sinnvoll.

Nach Ansicht des SPD-Obmanns in der Kommission, René Röspel, können Patientenverfügungen nicht unabhängig vom Krankheitsverlauf gesehen werden. Es könnte ja sein, dass der ursprünglich geäußerte Wunsch bei Komakranken oder Demenzkranken nicht mehr zutreffe, argumentierte der SPD-Politiker. Unions-Obmann Thomas Rachel (CDU) forderte eine verbesserte Schmerztherapie sowie mehr Hospizen. Auch er sprach sich für eine Beschränkung der Patientenverfügungen auf irreversible Krankheiten aus.

Die FDP unterstützte dagegen die Forderungen von Zypries. Es gehe nicht um die "Tötung auf Verlangen", sondern darum, einen Patienten dann sterben zu lassen, "wenn er es wünscht". Es dürfe zu keinen Zwangsbehandlungen kommen, betonte FDP-Obmann Michael Kauch. Dagegen warnte Christa Nickels von den Grünen, man dürfe die Patientenautonomie nicht "automatisiert" über alles andere stellen.

Der Ärzteverband Marburger Bund verlangte, Patientenverfügungen an strenge Vorgaben zu binden. Verbandschef Frank Ulrich Montgomery sagte, der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen bei nichteinwilligungsfähigen Patienten dürfe nur bei klar erkennbar zum Tode führenden Krankheiten möglich sein. Im Zweifelsfall müsse der Lebensschutz und die Weiterbehandlung stets Vorrang haben.

Der Streit um die Verfügungen schwelt seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2003. Das Gericht entschied damals, dass ein Vormundschaftsgericht hinzugezogen werden muss, wenn Angehöriger oder Vertrauensperson und Arzt unterschiedlicher Meinung sind. Außerdem dürfe dem Wunsch, lebensverlängernde Maßnahmen abzustellen, nur entsprochen werden, wenn eine Krankheit einen unumkehrbaren tödlichen Verlauf habe. Derzeit haben in Deutschland nach Angaben der Deutschen Hospiz Stiftung rund sieben Millionen Menschen eine Patientenverfügung unterschrieben, die aber je nach Einzelfall von Gerichten unterschiedlich ausgelegt werden können.



Aus der Rede von Christa Nickels im Deutschen Bundestag zur Debatte
über Zwischenbericht Enquetekommission zur Patientenverfügung

Gehalten vor dem Plenum im Deutschen Bundestag am 10. März 2005

"Alte, gebt den Löffel ab!", so der Kommentar des Jungliberalen Dittrich zum Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Nein, er habe natürlich mitnichten einen rotzfrechen Appell zum pflegekassen- und erbenfreundlichen Frühableben beabsichtigt und alles ganz harmlos und anders gemeint. Aber: Der vergiftete Pfeil haftet mit Widerhaken und verstärkt eine unterschwellige böse Botschaft, der sich Alte, schwer und chronisch Kranke täglich ausgesetzt fühlen, wenn sie auf allen Kanälen, Sendern und in Zeitungen mit immer neuen Meldungen von explodierenden Pflegekosten, von der so genannten Vergreisung unserer Gesellschaft und Pflegenotständen konfrontiert werden. Sie sehen sich einem aggressiven Jugend- und Vollkommensheitswahn ausgesetzt, dem ein gutes Leben im Rollstuhl oder als Demenzkranker ganz zu Unrecht nicht vorstellbar erscheint.

Viele alte Menschen haben dieses gesellschaftlich vermittelte Zerrbild bereits verinnerlicht. Genau in diesem Sinne haben mir viele alte Leute geschrieben, dass ein Leben als schwer Pflegebedürftiger oder Demenzkranker nicht lebenswert sei und viel Geld zur Betreuung verschlinge, für dass die Gesellschaft, ihre Kinder und Enkel sinnvollere Verwendungsmöglichkeiten hätten. Paradoxer Weise ist gerade der intensive medizinische Fortschritt Wasser auf die Mühlen dieser Ängste: Nicht die Chancen stehen im Zentrum dieser Debatte, sondern die Sorge "als verkabeltes, an Schläuchen angeschlossenes Anhängsel von Maschinen" sinnlos leiden und sterben zu müssen. Fast niemand scheint zu wissen, dass Übertherapierung vor allem bei Hochbetagten kein ärztliches Gebot ist.

Die allermeisten Menschen wünschen sich ein Sterben ohne unnötige Leiden und Schmerzen zu Hause, pflegerisch und medizinisch gut betreut, im Kreis vertrauter Menschen. Es stimmt, dass ganz im Widerspruch zu diesem dringlichsten aller Wünsch die meisten in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen sterben. Mit dem Tod hat die Gesellschaft auch die Sterbenden aus ihrer Mitte verbannt. Schon der Philosoph Walter Benjamin hat darauf hingewiesen, dass die bürgerliche Gesellschaft ihren Mitgliedern die Möglichkeit verschafft hat, sich dem Anblick von Sterbenden zu entziehen. "Ehemals kein Haus, kaum ein Zimmer, in dem nicht schon einmal jemand gestorben war…Heute sind die Bürger in Räumen, welche rein vom Sterben geblieben sind, Trockenwohner der Ewigkeit, und sie werden, wenn es mit ihnen zu Ende geht, von den Erben in Sanatorien oder in Krankenhäusern verstaut." ...

Begriffe wie Selbstbestimmung und Autonomie suggerieren, dass das eigene Sterben mit einer Mentalität angegangen werden könne, die der Karriereplanung entspricht. Das ist aber lebensfremd.

Frau Ministerin Zypries, Sie wurden in einem Interview mit der WAZ vom 18.11.2004 mit dem Beispiel eines jungen Menschen konfrontiert, der vorausverfügt, dass bei ihm nach einem schweren Unfall mit Querschnittslähmung alle lebenserhaltenden Maßnahmen abgebrochen werden müssen, weil er nicht im Rollstuhl sitzen will. Gefragt, ob dies 1:1 umzusetzen sei bejahten sie das mit Verweis auf seine Autonomie. Aber wie können Lebenspartner, Kinder oder Eltern mit so einem Handeln weiterleben? In welche Rolle werden Ärzte und Pflegende gedrängt, deren Aufgabe das Helfen, Heilen oder Lindern ist? Und die tagtäglich erleben, dass Menschen in vergleichbaren Situationen, wenn sie ansprechbar und wieder bei Bewusstsein sind, zusammen mit ihren Ärzten und Verwandten durchaus Mut machende neue Lebensperspektiven entwickeln. ...

Besonders für Demenzkranke und Wachkomapatienten wird immer wieder die Möglichkeit einer Einstellung der Ernährung eingefordert. Ich habe 13 Jahre als Krankenschwester gearbeitet überwiegend auf einer internistischen Intensivstation. Wir wissen aus der Palliativmedizin, dass in der Sterbephase Ernährung nicht indiziert ist, weil sie eher Unwohlsein und Unbehagen beim Patienten verursacht. Unklar ist, wie eine Einstellung der künstlichen Ernährung zu einem früheren Zeitpunkt, deutlich vor der Sterbephase, vom Patienten erlebt wird. Klar sind aber die körperlichen Folgen: Die Einstellung der Ernährung hätte den Tod des Patienten nach Wochen ( bis Monaten bei Fortsetzung der Flüssigkeitsgabe) zur Folge. Im Klartext heißt das: Verhungern und Verdursten.

Ich bin als Krankenschwester nie in eine solche Lage gekommen. Und es ist für mich schlechterdings unvorstellbar, dass ein Patientenverfügungsgesetz dies in Zukunft erlaubt. Wie sollen wir Bundestagsabgeordnete den Schwestern und Pflegern klar machen, dass es zukünftig zu ihren Aufgaben gehören soll, Menschen zu pflegen und sie gleichzeitig über Wochen verhungern zu lassen? Wer je Wachkomapatienten gepflegt hat, erkennt an vielen Zeichen, ob er oder sie sich wohl fühlt oder dem Betreffenden etwas fehlt. Was soll das für ein ärztliche Ethos sein, wenn Ärzte gesetzlich gezwungen würden, so etwas anzuordnen? Was soll aus einer Gesellschaft werden, die im Namen von vorgeblicher Autonomie und Selbstbestimmung nicht Einwilligungsfähige auf solche Art und Weise dem jämmerlichen Verhungern und Verdursten anheim gibt?

Trotz aller Probleme gehören wir zu den reichsten Ländern der Erde. Aber da, wo es um Krankheit, Alter und Sterben geht haben wir noch sehr viel zu tun. Glücklicherweise gibt es seit Jahren eine langsam, aber stetig wachsende Bürgerbewegung für ein menschenwürdiges Leben bis zum letzten Atemzug, maßgeblich bewegt von den Hospizvereinen. Sie wissen, wie dankbar wir dafür sind und auch, dass sie hier im Parlament Verbündete für die in der Praxis wirklich notwendigen Maßnahmen haben. Eine - aber nicht die bedeutendste - davon ist die Verbesserung der Patientenverfügung als wichtiges Indiz für den Willen von Patienten. Das heißt aber auf gar keinen Fall, sie zum goldenen Kalb der Patientenautonomie zu vergötzen!

Christa Nickels, MdB (Bündnis 90/Die GRÜNEN)



"Rheinische Post" (Düsseldorf)

"Es gibt in Deutschland nicht eine Debatte über Sterbehilfe, sondern zwei: Die eine führt die Bevölkerung, die andere führt die Mehrheit im Parlament. Die größte Angst vieler Menschen besteht darin, dass sie am Ende ihres Lebens als hilfloses Objekt der Apparatemedizin dahinsiechen. Die meisten Abgeordneten in Berlin hingegen quält die Sorge, dass eine lockere Handhabung von Patientenverfügungen zum voreiligen Abbruch medizinischer Behandlung führen könnte. Sind die Politiker also wieder einmal weit weg von den Menschen? Nicht alle! Die Ethik-Experten der Fraktionen befassen sich seit langem mit viel Ernst und wenig Eitelkeit mit der heiklen Frage. Doch gestern zeigte sich wieder, dass sie hier buchstäblich an ihre Grenzen kommen.

Verantwortungsvolle Politik hat nämlich gerade im Fall todkranker Menschen auch viel mit Geld zu tun. Hierzulande aber gibt es zu wenig Hospizplätze, und die Schmerzmedizin ist - trotz erster Fortschritte - unterentwickelt. Deshalb wird es Zeit, dass auch die Gesundheitspolitiker das Thema aufgreifen. Sobald Patienten auf liebevolle Betreuung und fachgerechte Schmerzlinderung vertrauen können, wird sich die Stimmung ändern.

Wenn Menschen in Deutschland den schnellen Tod einer klinischen Versorgung bis zum Ende vorziehen, dann muss sich die Politik grundsätzlich fragen lassen, ob sie die Prioritäten richtig setzt."


Lichtblick Kommentar
Patientenverfügung führt in die "Euthanasie"


Übersicht "Meldung vom Tage" (März 2005)

Hier können Sie unseren Newsletter mit Neuigkeiten aus Psychiatrie, Soziales und Selbsthilfe bestellen!


RUBRIK
Meldung vom Tage

nach oben | E-Mail | Startseite  | Newsletter | Impressum |


nach oben Kontakt Startseite