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Berlin (ddp). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Regionaldirektionen offenbar angewiesen, sämtliche Daten von Beziehern des Arbeitslosengeldes II schnellstmöglichst zu überprüfen und deren Erwerbsfähigkeit zu untersuchen. In der internen Anweisung heißt es nach einem Vorabbericht des Berliner "Tagesspiegels", der Überprüfung sei "höchste Priorität einzuräumen", und sie müsse "bis zum 18. März 2005 abgeschlossen sein". Hintergrund sei die Vermutung der Bundesregierung, dass die Kommunen auch nicht arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger an die Arbeitsagenturen überwiesen und damit die Arbeitslosenzahl in die Höhe getrieben haben. Dies soll rückgängig gemacht werden.
Betroffen sind dem Bericht zufolge auch Langzeitarbeitslose, bei denen die Agenturen eine Beschäftigung innerhalb der nächsten sechs Monate nicht prognostizieren, und Alleinerziehende mit mehreren Kindern, wenn deren Betreuung nicht geregelt werden kann. Die Bundesagentur habe ihre Mitarbeiter angewiesen, bei Kranken ein amtsärztliches Zeugnis einzuholen, das eine Arbeitsfähigkeit bestätigt. Darüber hinaus habe die BA die Regionaldirektionen angewiesen, Leistungen für Langzeitarbeitslose, bei denen sich herausstellt, dass sie doch nicht erwerbsfähig sind, von den Kommunen zurückzufordern.
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