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01.02.04

Sachsen-Anhalt: Zahl der Pflegekinder nimmt zu

ddp

Menschen stark machen für ihre Kinder


11:59

Von Jana Randow

Halle/Magdeburg (ddp-lsa). In Sachsen-Anhalt nimmt die Zahl der Pflegekinder wieder zu. Wie das Landesjugendamt in Halle auf ddp-Anfrage mitteilte, ist die Zahl der Kinder in Pflegefamilien 2002 auf 2051 angestiegen, nachdem im Jahr 2000 erstmals ein Rückgang von Pflegeverhältnissen zu verzeichnen war. "Pflegeeltern kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn das Wohl des Kindes im Elternhaus nicht mehr gewährleistet werden kann", sagte Charlotte Gerstbacher vom Jugendamt Magdeburg. Meist kämen die Eltern von ganz allein und böten um Hilfe. Eine Kooperation zwischen Pflege- und Herkunftsfamilie sei besonders wichtig. "Der Kontakt des Kindes zu seiner eigentlichen Familie wird während der Zeit in der Pflegefamilie gewahrt", erklärte Gerstbacher. Nur so könnten die Eltern lernen, Stück für Stück wieder selbst Verantwortung zu übernehmen.

Der Trend, mehr Kinder in weniger Familien unterzubringen, hat sich nach Angaben des Landesjugendamtes fortgesetzt. Ende 2002 waren die Kinder in 1248 Familien untergebracht. Das entspricht einem Verhältnis von 1 zu 1,6. Mehr als die Hälfte der Pflegekinder wurde 2002 aus der Herkunftsfamilie aufgenommen. Etwa ein Viertel lebte zuvor im Heim. Nur jeweils fünf Prozent der Kinder waren in anderen Pflegestellen oder bei Verwandten untergebracht.

Die Gründe für eine Pflegschaft seien vielschichtig, auch Arbeitslosigkeit und Alkoholismus gehörten zu den Ursachen. "Meist beschäftigen sich die Eltern viel zu sehr mit sich selbst und widmen ihren Kindern keine Aufmerksamkeit", berichtete Gerstbacher. Pflegeeltern durchlaufen eine Pflegeelternschule, in der sie auf die Probleme der Kinder vorbereitet werden. Pflegekinder brauchen viel Liebe und Zeit. "Deshalb suchen wir generell eine Familie für das Kind und Kind für die Familie", erklärt Gerstbacher. Man dürfe Pflege nicht mit Adoption verwechseln. Eine Pflegschaft sei endlich, nach zwei Jahren solle sie abgeschlossen sein.

Reichlich 70 Prozent aller Pflegekinder waren 2002 im Schulalter zwischen 6 und 18 Jahren, rund 38 Prozent waren 12 bis 18 Jahre alt. Lediglich 8 Prozent waren drei Jahre und jünger. Bis auf wenige Ausnahmen waren die Pflegekinder 2002 im eigenen Landkreis untergebracht. Das Landesjugendamt verzeichnete Ende 2002 49 Abbrüche von Pflegeverhältnissen. Gründe waren überwiegend Überforderungssituationen, extreme Verhaltenssauffälligkeiten, Pubertätsprobleme und Bindungsproblematiken zwischen Familie und Kind.

Wenn die Kinder in ihre Herkunftsfamilien zurückkehren, müsse darauf geachtet werden, dass das Kind gut ernährt wird, sauber und gesund ist und regelmäßig die Schule besucht. "Meistens ändert sich für die Kinder nicht viel", bedauerte Gerstbacher: "Wir können den Menschen auch keine Arbeit geben, aber wir können sie stark machen für ihre Kinder."



Hilfe zur Erziehung

Erfurt (ddp-lth). Eltern haben einen Anspruch auf Vollzeitpflege als Form der "Hilfe zur Erziehung". Wenn die Hilfe für die Entwicklung des Kindes geeignet und notwendig ist und eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann, sieht das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 27 Abs. 1 SGB VIII) die Möglichkeit einer Pflegschaft vor. Je nach den Erfordernissen des Einzelfalls kann der Aufenthalt in einer Pflegefamilie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform sein. Pflegefamilien können demzufolge sowohl Ergänzungsfamilien im Rahmen einer kurz- bis mittelfristige Jugendhilfemaßnahme als auch Ersatzfamilien für längerfristige Pflegefälle sein.

In jedem Fall wird nach § 36 Abs. 2 SGB VIII zusammen mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind ein Hilfeplan erstellt, in dem sowohl der erzieherische Bedarf, die Art der Hilfe und die notwendigen Leistungen als auch die vorgesehene Dauer der Maßnahme festgeschrieben werden. Die leiblichen Eltern bleiben in der Regel Inhaber der elterlichen Sorge. In bestimmten Angelegenheiten kann ein Vormundschaftsgericht das Sorgerecht jedoch auch auf die Pflegeeltern übertragen.

Die Pflegefamilien erhalten nach § 39 SGB VIII Pflegegeld, das den gesamten Lebensunterhalt des Kindes und die Kosten der Erziehung umfasst. Die Landesbehörden legen dazu monatliche Pauschalbeträge fest, die nach Alter gestaffelt sind. Die Herkunftsfamilie muss sich im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten an den Kosten der Pflegschaft beteiligen. Neben der Vollzeitpflege vermitteln die Jugendämter auch Kurzzeit- und Wochenpflege sowie Bereitschaftspflege für akute Notfälle.




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