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02.01.04
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Ärzte dürfen Feststellung der Sehstärke nicht privat abrechnen
Berlin (ddp). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat einen Bericht des Magazins «Stern» zurückgewiesen, wonach Ärzte Beratungen für die nicht mehr durch die Krankenkassen übernommenen Leistungen privat abrechnen dürfen. Zwar gebe es beispielsweise keinen Zuschuss mehr zu Brillen, sagte Schmidt am Freitag im Deutschlandradio Berlin. Aber die Feststellung der Sehstärke sei weiterhin eine Kassenleistung, die die Vertragsärzte nicht privat in Rechnung stellen dürften.
Wenn ein Arzt trotzdem eine Rechnung stelle, sollten die Patienten nicht zahlen. Sie könnten den Arzt wechseln oder mit einer entsprechenden Quittung zur Krankenkasse gehen, riet Schmidt. Die Patienten sollten lernen, «mit den Füßen abzustimmen» und Nein zu sagen. Die neu hinzugekommenen Belastungen für die Patienten seien sozial vertretbar und leistbar, denn sie seien an die Leistungsfähigkeit des Einzelnen geknüpft. «Letztendlich werden sich die Menschen auch daran gewöhnen», fügte die Ministerin hinzu.
Der «Stern» hatte berichtet, Ärzte wollten etwa die Verordnung von Brillen oder die Verschreibung von Potenzpillen künftig privat abrechnen. Die Augenärzte argumentierten so: Wenn die Kassen keine Brillengläser mehr bezahlen dürfen, dann sind auch die entsprechenden Vorarbeiten keine Kassenleistung mehr, sondern eine so genannte «individuelle Gesundheitsleistung» (IgeL), die privat abgerechnet wird.
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ddp
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