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naps/rh: Angehörige und Freunde, die mit einem Schizophreniekranken leben, haben sich wegen einer diskriminierenden Werbeanzeige in drei Wochenzeitschriften (Spiegel Nr. 42 u. 43, Focus Nr. 43 und in Capital Nr. 22) bei den Herausgebern und dem Inserenten beschwert. Inzwischen wurde auch der Deutsche Werberat informiert. Die Werbung zeigt im Bild einen grübelnden Manager auf der Couch und einen Psychiater im Hintergrund. Darunter steht: "Ich will günstig fliegen und trotzdem hervorragenden Service. Bin ich schizophren? Deutsche BA: Deutschlands vernünftige Airline".
Auf Kosten einer medizinischen Krankheitsbezeichnung und auf Kosten Schizophreniekranker wird hier versucht, Kasse zu machen, so die Kritik. "Das belastet die Erkrankten und ihre Familien zusätzlich. Auch kommt die Gemeindepsychiatrie schlecht weg. Denn wer will schon in einer Gesellschaft leben, die ihn diffamiert und ausgrenzt?", so Eva Straub, Vorsitzende des Angehörigenverbandes Bayern, gegenüber Lichtblick. Peter Arp (Wilhelmshaven) erklärt: "Es war für mich bisher unvorstellbar, dass seriöse deutsche Unternehmen Geld mittels der Stigmatisierung kranker Mitbürger verdienen wollen."
Leserbrief an die Deutsche BA
An die
Deutsche BA
Vorstand
Postfach 23 16 24
85325 München (Flughafen)
Werbung der Deutsche BA in Spiegel Nr. 42 Seite 83
Ich will günstig fliegen und trotzdem hervorragenden Service. Bin ich schizophren ?
Sehr geehrte Damen und Herren
ich habe gestern im SPIEGEL Nr. 42 den Artikel "Die stillen Helden" über die Hilfen für verfolgte jüdische Mitbürger in Nazi-Deutschland gelesen. Mitten im Artikel, auf Seite 83 hat das Magazin eine Werbeseite Ihrer Fluggesellschaft Deutsche BA veröffentlicht. Als ich diese Werbung sah, gingen mein Puls und Blutdruck beträchtlich in die Höhe. Dort steht: "Ich will günstig fliegen und trotzdem hervorragenden Service. Bin ich schizophren ? Deutsche BA: Deutschlands vernünftige Airline".
Ist Ihnen und Ihren Mitarbeitern eigentlich bekannt, dass "schizophren" eine medizinische Diagnose ist, die eine äusserst schwere Krankheit definiert, die für die Erkrankten und ihre Angehörigen einer persönlichen Katastrophe gleich kommt? Ist Ihnen und Ihren Mitarbeitern eigentlich bekannt, dass diese Katastrophe ihre Ursache nicht nur in der schweren Erkrankung hat, sondern auch aus dem STIGMA dieser Diagnose und der Diskriminierung, die mit diesem Stigma verbunden ist resultiert?
Ist Ihnen und Ihren Mitarbeitern eigentlich bekannt, dass in unserem Land immerhin ca. ein Prozent der Bürger über 20 mindestens einmal so diagnostiziert worden sind, wovon ein beträchtlicher Anteil chronisch erkrankt ist?
Wenn ja, dann ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum die Deutsche BA, die als vernünftige Airline angesehen werden will, versucht mittels Stigmatisierung kranker Menschen zusätzliche Kunden anzuwerben. Es war für mich bisher unvorstellbar, dass seriöse deutsche Unternehmen Geld mittels der Stigmatisierung kranker Mitbürger und ihrer Angehörigen verdienen wollen.
Dass derartige Veröffentlichungen stigmatisierend und damit diskriminierend wirken ist einhellige Meinung der führenden Sozialpsychiater. Nachzulesen in "Stigma und Psychose" von Professor Asmus Finzen, erschienen im Psychiatrieverlag, ISBN 3-88414-254-2. Dass Journalisten und Politiker gerne die Metapher" schizophren" für alles benutzen, was sie gerne besonders negativ bewertet wissen möchten, ist bekannt und wissenschaftlich belegt. Vielleicht dient es auch dazu ihre Bildung unter Beweis zu stellen, nach dem Motto: "Seht her, was ich für tolle Fremdwörter beherrsche".
Finzen schreibt : "Jeder, der mit Psychosekranken und ihren Angehörigen zu tun hat, weiß, welchen Schrecken die bloße Erwähnung des Wortes Schizophrenie hervorruft. Er hat gelernt, es nur sehr vorsichtig oder überhaupt nicht zu verwenden. Offenbar hat der Begriff«, so der Wiener Psychiater Heinz Katschnig (1989), »ein Eigenleben entwickelt, das der heutigen Realität der Krankheit Schizophrenie in keiner Weise entspricht. - Das ist ... direkte Folge der Instrumentalisierung des Begriffs als Metapher der Diffamierung. .... Schizophrenie als Metapher ist nur abwertend. Sie nährt Vorstellungen von Unberechen-barkeit und Gewalttätigkeit, von unverständlichem, bizarrem oder widersinnigem Verhalten und Denken. ....
Das Wort schizophren eignet sich hervorragend zur diffamierenden Verkürzung. Neu ist hier die Qualität der Diffamierung, die alles was mir bisher bekannt geworden ist in den Schatten stellt. Ich bin geschockt. Ich meine, dass weder Artikel 5 GG, noch das Recht auf Produktwerbung dieses rechtfertigt. Davor steht immer noch Artikel 1 GG.
Ich frage mich, wieviel Geld Ihr Unternehmen für Entwicklung und Veröffentlichung dieser Werbung ausgegeben hat, und wieviel Geld Ihr Unternehmen jemals für die Unterstützung der Selbsthilfe von Verbänden der Psychiatrieerfahrenen (z.B. BPE) und deren Angehörigen (z.B. BApK) gespendet hat. Es interessiert mich, inwieweit eine vernünftige Airline, die bereit ist, Geld für die Diskriminierung von kranken Menschen und deren Angehörigen aufzuwenden auch bereit ist, Geldmittel für die Öffentlichkeitsarbeit der genannten Verbände zur Bekämpfung von Stigma und Diskriminierung zu spenden.
Über eine Stellungnahme von Ihnen würde ich mich freuen. Ich bin übrigens Ehemann einer entsprechend diagnostizierten Ehefrau und glaube zu wissen, wovon ich schreibe. Ich lebe seit Jahren damit.
Peter Arp (Wilhelmshaven, 19.10.2000)
Peter.Wilhelm.Arp@t-online.de
Leserbrief an den Herausgeber der Wochenzeitschrift DIE ZEIT
"Bin ich schizophren?"
Anzeige der Fluglinie Deutsche BA in Ihrer 44. Ausgabe, Teil LEBEN
Als lebenslange Leserin Ihrer Zeitung wende ich mich mit der Frage an Sie, wieweit Sie als Herausgeber auf Werbung in Ihrem Blatt Einfluss nehmen und sich für sie verantwortlich fühlen? Spielen Gesichtspunkte der Ethik und des guten Geschmacks für Sie eine Rolle?
Ich fühle mich durch die Anzeige "Bin ich schizophren?" der Deutschen BA zu dieser Frage veranlasst. Die Anzeige ist sowohl unethisch wie geschmacklos. Sie suggeriert, dass schizophren erkrankte Menschen zu keinem vernünftigen Urteil fähig sind.
Gerade Ihr Blatt hat sich immer Toleranz und Verständnis für Behinderte und sozial Benachteiligte auf seine Fahnen geschrieben. Um so unverständlicher ist mir diese diskriminierende Anzeige.
Ich bin Mutter eines schizophren erkrankten Sohnes. Seine Krankheit hat sein Leben zerstört und das seiner Familie stark beeinträchtigt. Wir versuchen, in unserer Umgebung Vorurteile und Diskrimierung abbzubauen. Solche Anzeigen werfen uns in unseren Bemühungen weit zurück. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine Stellungnahme zukommen liessen.
Linde Schmitz - Moormann
lsmoorma@muenster.de
Münster, 30.10.00
Antwort der ZEIT (02.11.00 )
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir möchten Ihnen mitteilen, dass weder die ZEIT-Redaktion noch die Anzeigenabteilung für die Gestaltung der Anzeige verantwortlich ist. - Grundsätzlich läßt sich sagen, dass wir uns mit der Herausgabe einer Anzeigenpreisliste dazu verpflichten, alle Anzeigen zu veröffentlichen, es sei denn, sie verstossen gegen geltendes Recht, behördliche Bestimmungen oder gute Sitten. Der Bundesgerichtshof hat die Werbung in das Recht zur freien Meinungsäußerung eingereiht.
Uns bliebe in diesem Fall nur der Rückzug auf die "guten Sitten". Die Meinung darüber, was das ist, gehen weit auseinander. Der ZEIT-Verlag kann und will hier nicht Zensor für seine Leser sein, die selbst entscheiden können, was ihnen gefällt oder nicht.
Mit der Bitte um Verständnis und in der Hoffnung, Sie als kritische Leserin zu behalten,
verbleiben wir mit herzlichen Grüssen
Silke Bürger für Rainer Esser.
Solche Anzeigen sind diskriminierend!
Hallo Frau Schmitz-Moormann, hallo alle miteinander,
der Focus und der Spiegel haben mir in der gleichen Art geantwortet. Hatten wohl den selben Trainer in "Wie blitzen wir Beschwerden ab". Den Hinweis auf den Leser (den mündigen L fehlt noch), der selbst entscheiden soll, empfinde ich dabei in diesem Zusammenhang als Vera....ung. Leider kennen viele Journalisten wohl den Art. 5 GG, aber nicht den Art. 3, Abs. 3 GG
Art. 3 Gleichheit vor dem Gesetz
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Dieser Absatz ist Basis sowohl der Richtlinien des Deutschen Presserates wie auch des Deutschen Werberates. Nur ist in diesen Richtlinen der letzte Satz unbeachtet geblieben. Dieser ist erst nach 1988 dem GG zugefügt worden und ist offenbar in den Richtlinien noch nicht berücksichtigt Trotzdem ist Art 3 Abs 3 Satz 2 geltendes Verfassungsrecht. Insofern gilt die von den Medien gerne herangezogene Meinungs-, Presse- und Werbefreiheit aufgrund des grundgesetzlichen Verbotes von Diskriminierung (Art.3, Abs 3 GG) eingeschränkt.
Die Frage ist dabei, ob solche Anzeigen diskriminierend sind ? Ich meine, dass solche Anzeigen diskriminierend sind!
Die Metapher belegt den von ihr beschriebenen Umstand mit negativen, abwertenden Attributen. Deshalb wird sie ja benutzt! Da die Leser in der Regel wenig Wissen über die Krankheiten des schizophrenen Formenkreises haben, ist eine Übertragung dieser negativen Attribute auf die Krankheit und damit auf die Erkrankten zwangsläufig. Durch diese Übertragung wird die Vorstellung der Bevölkerung von den Schizophrenien geprägt. Die Symptome der Krankheit werden zu Charaktereigenschaften. Das Stigma ist da !
Die beanstandete Werbung belegt den Begriff "schizophren" negativ und bestätigt das nochmal, indem sie als Gegenpol die Deutsche BA als vernünftige Airline positiv besetzt. Sie betont damit die Stigmatisierung. (s. Hoffmann-Richter "Psychiatrie in der Zeitung" Seite 211 ff.
Die Stigmatisierung führt zur Ausgrenzung der Stigmatisierten, zur Herabsetzung, zur unterschiedlichen Behandlung. Das verstößt gegen Art. 3, Abs. 3, Satz 2 GG. Insofern ist m.E. der von den angeschriebenen Zeitungen gemachte Hinweis auf Artikel 5 GG für sich alleine im diskutierten Kontext nicht haltbar. Ausserdem wird offensichtlich der "Verstoß gegen geltendes Recht" im Sinne des Verstoß gegen das StGB verstanden. Unbeachtet ist dabei, dass Verfassungsrecht (auch Art. 3 Abs 3) geltendes Recht ist. Ansonsten wäre die Meinungsfreiheit ja kein geltendes Recht.
Das soll keine Medienschelte sein, sondern den Zustand des Verhältnisses "Medien, Meinungsfreiheit und Diskriminierung psychisch Kranker" beschreiben. Natürlich als Meinungsäusserung gemäß Art 5 GG.
Peter Arp
An alle potentiellen Teilnehmer der Anti-Stigma Kampagne
die bisher gemailten Reaktionen auf die BA Werbung zeigen, wie sinnvoll die Einrichtung eines deutschen Anti-Stigma Alarm Netzwerks ist. Wie sie wissen, haben wir in Bayern eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der inhaltlichen und technischen Gestaltung und Realisierung eines solchen am NAMI Stigma Alert (http://www.nami.org/campaign/stigmabust.html) orientierten Netzwerks befasst. Die Mitarbeit zugesagt haben bis jetzt der Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker und einzelne bayerische Mitgliedsvereine sowie die Münchner Psychiatrie Erfahrenen. Weitere Mitarbeiter/Innen sind aber jederzeit willkommen. Ebenso Unterstützung in Form von Hardware, Internet Know How, Sponsoring etc. .
Das nächste Treffen findet am 8.11. von 10 Uhr bis ca. 12 Uhr im Konferenzraum der Psychiatrischen Klinik der Technischen Universität München (4. Stock), Ismaningerstr. 22 statt.
Entfernter wohnende Interessenten können sich aber gerne auch aus der Ferne (z.B. über Internet) am Aufbau des Netzwerks beteiligen, Ideen beisteuern und evtl. Teilaufgaben übernehmen. Wir organisieren das Ganze im Rahmen des von uns mitbegründeten Vereins "Open the Doors" e.V. und sind als lokales Münchner Aktionskomitee Teil des internationalen Anti-Stigma Programms der World Psychiatric Association (WPA)....
Dr. Werner Kissling
Koordinator des Münchner Anti-Stigma Aktionskomitees Psychiatrische Klinik der Technischen Universität München, Möhlstrasse 26, 81675 München
Tel: 0049/ (0)89 / 4140-4207
Fax: 0049 / (0)89 / 4140-4894
W.Kissling@lrz.tu-muenchen.de
Beschwerde des Vereins "Irrsinnig Menschlich e.V."
Verein für Öffentlichkeitsarbeit in der Psychiatrie
An denDeutschen Werberat
Villichgasse 17
53177 Bonn
Leipzig, 26.10.2000
Werbung der Deutschen BA im Spiegel Nr.42 u. 43, im Focus Nr. 43 und in Capital Nr. 22
diskriminiert psychisch erkrankte Menschen
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Werberates,
Die Werbung der Deutschen BA "Ich will günstig fliegen und trotzdem hervorragenden Service. Bin ich schizophren?" in den genannten Medien verstößt unserer Auffassung nach gegen die Menschenwürde. Es diskriminiert Menschen wegen ihrer psychischen Krankheit und Behinderung.
Ihre Zuständigkeit für den Protest des "Irrsinnig Menschlich e.V." - Verein für Öffentlichkeitsarbeit in der Psychiatrie ergibt sich aus den "Verlautbarungen des Deutschen Werberates zum Thema Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen, Fassung 1991".
Schizophrenie wird leider in sehr vielen Medien als Metapher verwendet. Es stellt sich die Frage, warum nicht der eindeutige Begriff gewählt wird. Im Slogan der Deutschen BA könnte es heißen: "Ich will günstig fliegen und trotzdem hervorragenden Service. Bin ich zu anspruchsvoll?" Offenbar folgt die Deutsche BA einer Mode, die Begriffe missbraucht, um Aufmerksamkeit hervor zu rufen. Mit dem Krankheitsbegriff hat die Metapher nichts zu tun, doch das dazu gehörige Foto ist eindeutig: es zeigt einen völlig fertigen Passagier und einen im Sessel sitzenden Therapeuten. Der Begriff "schizophren" scheint in der Werbung der BA aufgrund der Fülle seiner negativen Konnotationen gefragt: Schizophrenie als der Inbegriff von "Verrücktheit" und an Schizophrenie erkrankte Menschen als unheimliche, bedrohliche, angsteinflößende und potenziell gefährliche Monster. Da die Medien auffallend selten über schizophrene Erkrankungen informieren, scheint die metaphorische Benutzung des Wortes "schizophren" dazu zu führen, dass die soziale Repräsentation der Krankheit und damit die ungerechtfertigte Stigmatisierung von erkrankten Menschen und deren Angehörigen fortgeschrieben wird.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Deutsche BA die angesprochene Werbung einstellt und sich bei den an Schizophrenie erkrankten Menschen und deren Angehörigen entschuldigt.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Richter-Werling
Werling.Leipzig@t-online.de
Landesverband Thüringen der Angehörigen psychisch Kranker e.V.
Werbung diskriminiert psychisch kranke Menschen!
Anzeige Deutsche BA im Spiegel Nr. 42 u. 43, im Focus Nr. 43 und in Capital Nr. 22
Sehr geehrte Damen und Herren,
In den o.g. Zeitschriften lesen wir mit Entsetzen die Werbung der BA "Ich will günstig fliegen und trotzdem hervorragenden Service. Bin ich schizophren?" Schizophrenie, eine schwere Krankheit, unter der Betroffene und ihre Angehörigen unendlich leiden. Zum Leiden an der Krankheit kommen immer wieder und immer mehr Probleme mit der Öffentlichkeit und immer häufiger treffen wir auf Menschen, die in der Zeitung von einem psychisch kranken Gewalttäter lesen und so ihr Bild vom psychisch kranken Menschen danach formen.
Gerade in einer Zeit, wo wir nicht nur von Ausländerfeindlichkeit, sondern von Fremdenfeindlichkeit hören und lesen, kommt diese Werbung der BA! Fremd erleben werden psychisch Kranke allemal. Eine Untersuchung (Spichiger 1995) kommt sogar zu dem Ergebnis, dass Vorbehalte und Vorurteile gegenüber psychisch Kranken besonders dort verbreitet sind, wo auch Vorurteile gegenüber Ausländern groß sind. Heute sind es Ausländer, die gejagt werden, morgen könnten das schon psychisch Kranke sein!
Diese Werbung verstößt nicht nur gegen Artikel 1 der Verfassung, sondern auch gegen Artikel 3 Abs. 3 "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Hier wurde Werbung nicht nur gegen die Würde behinderter Menschen gemacht, sondern hier erfahren Menschen mit Behinderung "Benachteiligung", indem auf ihre Kosten Werbung gemacht wird!
Wir bitten Sie eindringlichst, dafür Sorge zu tragen, dass diese Werbung eingestellt wird und eine öffentliche Entschuldigung an die Betroffenen und ihre Angehörigen erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Irene Norberger
Vorsitzende
irenenorberger@arcormail.de
Landesverband Thüringen der Angehörigen psychisch Kranker e.V.
Bahnhofstr. 1 a
07641 Stadtroda
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Werberates,
wir Mitglieder des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e.V. können es nicht akzeptieren, dass die Airline Deutsche BA mit der o.g. Werbung versucht, auf Kosten einer medizinischen Krankheitsbezeichnung und auf Kosten schizophreniekranker Menschen neue Kunden zu gewinnen. Das Foto, das eine nachgestellte klassische Szene aus der Psychiatrie zeigt (Chouch, Patient und Psychiater), und der Text mit der abschließenden Fragestellung: BIN ICH SCHIZOPHREN? erwecken den Eindruck, wer eine "vernünftige Airline" wünscht und findet, kann doch nicht schizophren sein. Man muss also auf der Straße der herausfordernden Sieger stehen, die anderen sind halt die Verlierer, die Dummen, die Schizophrenen! Diese diskriminierende Werbebotschaft belastet die Erkrankten und ihre Familien zusätzlich.
Wir bitten Sie eindringlich, dafür Sorge zu tragen, dass diese Werbung eingestellt wird und eine öffentliche Entschuldigung an die Betroffenen und ihre Angehörigen erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Schob, Vorsitzende
Roland Hartig, Koordinator/Redaktion Lichtblick
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e.V.
Henrik-Ibsen-Str. 20
18106 Rostock
redaktion@lichtblick-newsletter.de
http://www.lichtblick-newsletter.de
Landesverband Baden-Württemberg der Angehörigen psychisch Kranker e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich mich inhaltlich den verschiedenen Protesten voll anschließen. Die bereits aufgeführten Argumente möchte ich nicht wiederholen. Trotzdem einige Ergänzungen.
Diese Werbung verletzt nicht nur Gefühle, sondern beeinträchtigt das Zusammenleben in der Gesellschaft mit psychisch kranken Menschen, erschwert deren Integration zusätzlich. In letzter Konsequenz kann es in Einzelfällen zu einer Verschärfung der Krankheit oder zu zusätzlichen Schüben führen. Die Fachzeitschrift ZNS, Forum für Psychiatrie und Neurologie, hat gerade in den letzten Tagen eine ganze Reihe von Untersuchungen zu diesem Thema veröffentlicht. Weitere Untersuchungen liegen von der Europäischen Organisation EUFAMI vor. Sie können sich also problemlos mit der Materie auseinandersetzen.
Ich empfehle dringend auf die Deutsche BA Einfluß zu nehmen, weil dieser Skandal mit Sicherheit zu weiteren Reaktionen in den anderen europäischen Ländern (über Eufami) führen wird und in den restlichen Ländern der Welt über NAMI und weitere internationale Organisationen zu Protesten führen wird.
Mit Schreiben vom 26. 10.00 teilte mir die Deutsche BA mit , dass sie die Werbekampangne bis Mitte Nov. 00 weiterschalten wird, dieses ist nicht hinnehmbar. Bei soviel Dickhäutigkeit, müßte man prüfen, ob man dieses Thema durch Kabarettisten einer größeren Bevölkerungsgruppe zugänglich machen sollte.
Noch eine Anregung. Vielleicht könnte die Werbeindustrie ein Lexikon der Unworte oder vermeidbarer Begriffe erstellen. Ein solches Lexikon könnte vielleicht in Zusammenarbeit mit einer großen deutschen Zeitung entstehen, die an sich selbst hohe moralische Anforderungen stellt. Jede Woche ein "Unwort" in einer Kolumne erklärt, könnte auf allen Feldern des Sprachgebrauchs zu einer besseren Sprachkultur führen. Aus diesen wöchentlich besprochenen Begriffen könnte längerfristig eine Broschüre oder eine Datei im Internet entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Krauspe (Vorsitzender)
Wilhelm.Krauspe@t-online.de
ANTWORT DES DEUTSCHEN WERBERATES
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e.V.
Frau Ulrike Schob
Herrn Roland Hartig
lichtblick-m-v@t-online.de
23.11.2000 Nau/ger
Anzeigenwerbung der Deutsche BA
"Ich will günstig fliegen ...
Bin ich schizophren?"
Sehr geehrte Frau Schob,
sehr geehrter Herr Hartig,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-mail vom 26. Oktober und unseren Zwischenbescheid vom 27. Oktober 2000.
Nach Eingang der Stellungnahme des Werbungtreibenden haben wir die Angelegenheit den Mitgliedern des Deutschen Werberats zur Begutachtung und Beurteilung vorgelegt. Der Werberat ist zu der Auffassung gelangt, dass die Anzeige nicht zu beanstanden ist. Der Deutsche Werberat, die selbstdisziplinäre Einrichtung der deutschen Werbewirtschaft, beanstandet eine werbliche Maßnahme unter anderem dann, wenn sie gegen die Verhaltensregeln dieses Entscheidungsgremiums verstößt. Dies ist nach einhelliger Auffassung der Mitglieder hier nicht der Fall. Insbesondere könne kein Verstoß gegen die Verlautbarung des Deutschen Werberats zum Thema Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen in der Fassung von 1991 festgestellt werden.
Ausschlaggebend für diese Beurteilung ist die Tatsache, dass die Ihrerseits inkriminierte Wendung "Ich will günstig fliegen und trotzdem hervorragenden Service. Bin ich schizophren?" aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers, so wie er nach der europäischen Rechtssprechung der Beurteilung zugrunde zu legen ist, nicht als herabwürdigende Aussage aufgefasst werden kann. Zwar ist nicht zu verkennen, dass die werbliche Maßnahme unter Geschmacksgesichtspunkten einen Grenzfall darstellt. Jedoch ist der Deutsche Werberat in Geschmacksfragen nicht autorisiert, verbindliche Leitbilder vorzugeben und dementsprechend zu urteilen. Eine konkrete Herabsetzung der personalen Würde oder Geringschätzung der ernstlichen Folgen von "Schizophrenie" für die Betroffenen und/oder die Angehörigen ist mit dem o.g. Werbetext jedoch nicht verbunden. Die Frage "Bin ich schizophren?" ist vielmehr erkennbar lediglich als Synonym für scheinbar nicht miteinander zu verbindende Leistungsmerkmale des beworbenen Produktes zu verstehen.
Konkret geht es darum, den Verbraucher auf das subjektiv in Anspruch genommene günstige Preis-/Leistungsverhältnis für die angebotenen Flugdienstleistungen hinzuweisen. Dies geschieht in einer Art und Weise, die sich alltäglicher Sprachgewohnheiten bedient. Dass dabei nicht auf einen medizinisch-psychiatrisch korrekt wiedergegebenen Sachzusammenhang abgestellt wird, ist aus der Sicht des Entscheidungsgremiums für den Verbraucher erkennbar. So ist das verwendete Bildmotiv als klischeehaft zugespitzte Adaption einer "Sitzung beim Psychiater" eindeutig identifizierbar. In diesem Sinne handelt es sich um ein Sujet, welches auch aus anderen Medienbeiträgen (Film, Fernsehen) hinlänglich bekannt ist, ohne dabei in Aussagekraft und Tonalität darüber hinauszugehen.
Eine dem werbungtreibenden Unternehmen zurechenbare ernstliche Stellungnahme zu den sozialen Aspekten der Schizophrenie wird deshalb der Anzeige verständigerweise ebensowenig entnommen werden. Insofern kann sich der Deutsche Werberat auch nicht einer Interpretation des Aussagegehalts der werblichen Maßnahme anschließen, die darauf abzielt, dass der betroffene Personenkreis durch die Anzeigenwerbung bloßgestellt oder in anderer Beziehung als minderwertig eingestuft werde.
Der Deutsche Werberat nimmt Kritik, die sich auf herabwürdigende oder diskriminierende Darstellungen in der Werbung bezieht, sehr ernst. Allerdings sieht er sich außerstande, eine Werbemaßnahme, der in den Augen des Verbrauchers wie hier zuvor erläutert ein solcher Aussagegehalt nicht beigemessen werden kann, zu kritisieren. Auch aus diesem Grund wäre eine Beanstandung in diesem Fall unverhältnismäßig.
Gleichwohl danken wir für Ihren Hinweis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Bernd Nauen
ANTWORT der BA-Abteilung Kundenbeziehungen
Von: Customer.Relations@deutsche-ba.de
Datum: Thu, 23 Nov 2000 08:13:13 -0300
An: BernardTietz@t-online.de
Betreff: Ihre Email vom 20.11.00
Guten Tag Herr Tietz,
vielen Dank für Ihr Schreiben zu unserer Anzeige.
Gerne geben wir Ihnen hierzu weitere Informationen: Wir beteiligen uns auch als Unternehmen aktiv daran, Vorurteile gegenüber Personen oder Personengruppen abzubauen. Die Gründe hierfür sind naheliegend: Die Luftfahrtindustrie ist von der Natur der Sache her ein Dienstleistungsbereich, wo viele Menschen, die sehr unterschiedlich sind, miteinander in Verbindung treten. Fliegen bringt Menschen "zusammen". Menschen, die eine andere Sprache sprechen, eine andere Hautfarbe haben, andere religiöse und politische Einstellungen vertreten, aber eben auch eine andere physische oder psychische Konstitution als der Durchschnitt der deutschen Bevölkerung haben. Deshalb treten wir aktiv gegen die Benachteiligung von Menschen aufgrund Ihrer Religion, Hautfarbe, Ihrer politischen Überzeugung aber eben auch von Menschen mit Behinderungen jedweder Art ein.
Was die Begrifflichkeit "schizophren" anbelangt, so waren wir uns nicht bewußt, daß wir, gerade wenn man den doch eindeutig "humorvollen" Kontext der Gesamtanzeige betrachtet, eine solche Reaktion von Ihrer Seite bzw. auch des "Bundesverbandes der Angehörigen Psychisch Kranker" auf uns ziehen können. Dies war von uns nicht beabsichtigt. Wir werden daher dieses Motiv in der vorliegenden Form nach Abschluss der nicht mehr stornierbaren Termine ab Mitte November nicht mehr schalten.
Nochmals möchten wir betonen, daß es uns nicht bewußt war, welche Auswirkungen diese Anzeige haben könnte und wir bedauern außerordentlich, daß wir Menschen, die von dieser Krankheit als Erkrankte oder als Angehörige betroffen sind, damit verletzt haben.
Es grüßt Sie Ihre
DEUTSCHE BA
Luftfahrtgesellschaft mbH
Erika Inderst
Kundenbeziehungen
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