Geschichte der Psychiatrie
|
|
|
|
Von Aderlässen, Brechkuren und Sturzbädern zur Pharmako-,
Psycho- und Soziotherapie am Ende des 20. Jahrhunderts
Zur Geschichte der psychiatrischen Behandlungsverfahren
|
 |
|
Prof. Dr. H. J. Luderer |
Von Prof. Dr. H. J. Luderer
Die Beziehung zwischen psychisch Gesunden und psychisch Kranken war seit jeher ambivalent. Auf der einen Seite stand das Bedürfnis, zu helfen, auf der anderen die Versuchung, die Augen vor dem Elend der Hilfsbedürftigen zu verschließen, sie auszugrenzen, sie zu misshandeln oder sich über sie lustig zu machen. Im Folgenden soll die wechselhafte Geschichte der Behandlung und Versorgung psychisch Kranker vom Altertum bis zur heutigen Zeit skizziert werden.
Behandlung und Versorgung psychisch Kranker in Altertum, Mittelalter und
zum Beginn der Neuzeit: Desinteresse und Fürsorge
Umgang mit psychisch Kranken im Altertum:
Seit dem Altertum wurden körperliche wie psychische Krankheiten durch körperliche Eingriffe behandelt, vor allem durch Entfernen der "materia peccans" durch Reinigung der vier Körpersäfte Blut, Schleim, Gelbe und Schwarze Galle. Regeln für den Umgang mit psychisch Kranken wurden erstmals durch den römischen Autor Celsus im 1. Jahrhundert nach Christus formuliert. Er beschreibt verschiedene Möglichkeiten der psychischen Beeinflussung, z.B. die heilsame Lüge, den heilsamen Schmerz, den heilsame Schrecken, die heilsame Ablenkung und vor allem das heilsame Gespräch, das einfühlende Eingehen auf die Patienten.
Glaube an wundertätige Reliquien im Mittelalter:
Das christliche Mittelalter entwickelte andere Formen der psychischen Beeinflussung. Neben dem Exorzismus war dies vor allem der Glaube an wundertätige Reliquien. Ein zentraler Wallfahrtsort für Familien psychisch Kranker war der kleine Ort Gheel in Belgien. Dort liegt Dymphna begraben, eine irische Königstochter, die nach der Legende von ihrem Vater sexuell belästigt wurde. Sie versank in geistige Umnachtung, floh nach Gheel, wurde dort von ihm eingeholt und enthauptet. An Ihrem Grab flehten die Pilger um Hilfe für ihre geisteskranken Angehörigen. Sie übernachteten bei den Bauern in der Umgebung. Schließlich begann man, die Kranken gegen Entgelt bei den Bauern zu lassen, damit sie möglichst nahe bei den Reliquien leben konnten. Die Kranken erwiesen sich als gute Einnahmequelle, und die meisten waren durchaus in der Lage, bei der Feldarbeit zu helfen. Hier liegt die Wurzel für die auch heute wieder praktizierte psychiatrische Familienpflege.
Errichtung von Domspitälern:
Ebenfalls im Mittelalter wurde in Frankreich und Deutschland mit dem Bau von Domspitälern begonnen, in denen neben Armen und anderweitig Hilfsbedürftigen auch Geisteskranke aufgenommen wurden. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des kirchlichen Versorgungssystems war die Tätigkeit einiger Ordensgemeinschaften (Alexianer im heutigen Nordrhein-Westfalen, "Barmherzige Brüder" in Polen, Italien, Österreich und Bayern). Klösterliche Werte wie Gehorsam, Armut und Keuschheit wurden in diesen Häusern zu Prinzipien des Umgangs mit den Patienten, Arbeit, Einsamkeit und Gebet zu zentralen Elementen der Therapie. Weltliche Irrenfürsorge: Parallel zu den kirchlichen entwickelten sich seit dem Spätmittelalter weltliche Formen der Irrenfürsorge. Die sozialen Verpflichtungen der freien Reichsstädte in Deutschland führte vielerorts zur Gründung von Städtischen Bürgerhospitälern, in denen neben Armen und Alten auch "harmlose Irre" aufgenommen wurden. Unruhige und aggressive Kranke wurden allerdings in die Stadttore gesperrt oder vor die Stadt in eigens dafür aufgestellte Holzkisten verbracht.
Beginnende Neuzeit:
Durch das Verschwinden der Lepra und das Ausbleiben von Pestepedemien konnten psychisch Kranke seit dem 16.-17. Jahrhundert in Lepra- und Pesthäusern untergebracht werden. Im katholischen Würzburg gründete Julius Echter von Mespelbrunn 1579 das nach ihm benannte Juliusspital, das für Arme und Kranke offenstand, auch wenn sie keine Bürger der Stadt Würzburg waren. Seit 1589 wurden dort auch psychisch Kranke betreut.
Behandlung und Versorgung psychisch Kranker im 17. Jahrhundert:
Humanität und Menschenverachtung
Absolutismus und Aufklärung:
Zu Beginn des 17. Jahrhunderts entstand in Frankreich ein gegliedertes Versorgungssystem. Akut Kranke wurden zu einer mehrwöchige Behandlung in das "Hôtel-Dieu" verbracht. Wer nicht gesund wurde, wechselte in das "Hôpital général, bestehend aus dem "Hôpital de Bicètre" für Männer und dem "Hôpital de la Salpétrière" für Frauen. Beide Häuser beherbergten große Abteilungen für psychisch Kranke. In Deutschland entstanden in Abwandlung dieses Vorbilds Zucht- und Tollhäuser. Wer allerdings im "Hôpital général" ankam, hatte kaum eine Chance, wieder lebend herauszukommen. Gewalt gegen Patienten war oder unter den Patienten an der Tagesordnung. Die unruhigen und gefährlichen Patienten wurden in Ketten gelegt und geprügelt.
18. und 19. Jahrhundert: Bemühungen um menschenwürdige
Behandlung psychisch Kranker
Die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert brachte erste Bemühungen um menschenwürdige Behandlung psychisch Kranker mit sich. Bedeutsam für die Entwicklung der psychosozialen Versorgung war der neue therapeutische Optimismus. Die Wurzeln dieses Umdenkens liegen vor allem in England. Der Quäker William Tuke (1732-1822) gründete 1794 in York ein privates "madhouse", dem er den programmatischen Namen "The Retreat" gab. Die heilsame Einsamkeit in einer idyllischen Landschaft bot Schutz vor der Welt und vor der aus den Fugen geratenen Natur, die sich in der psychischen Krankheit äußerte. Offenbar ist es im "Retreat" gelungen, auf Prügel, Ketten und Zwangsjacken zu verzichten. Besucher waren von der freundlichen Atmosphäre beeindruckt. Gerade auch deshalb beeinflusste das Ideal der heilsamen ländlichen Einsamkeit die Zielvorstellungen der Reformpsychiater des 19. Jahrhunderts nachhaltig.
Die Deutsche Psychiatrie zu Beginn des 19. Jahrhunderts:
Die Kritik an den Zuständen in den Irrenanstalten wurde in Deutschland ebenso aufgegriffen wie die Idee, Geisteskrankheiten mit psychischen Methoden zu behandeln. 1803 schilderte Johann Christian Reill in seinem Buch "Rhapsodieen über die Anwendung der psychischen Curmethode auf Geisteszerrüttung" unerträgliche Zustände in den damaligen Deutschen Zucht- und Tollhäusern und schlug zur Überwindung dieses Übels Methoden des Umgangs mit psychisch Kranken vor, die an Celsus und das englische Vorbild des "Retreat" erinnern.
Wilhelm Griesinger (1817-1868) und die Einführung der gewaltfreien Behandlung in Deutschland:
Griesinger war einer der ersten Deutschen Psychiater, die sich erfolgreich für die gewaltfreie Behandlung psychisch Kranker einsetzten. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts waren trotz einzelner Ausnahmen Zwang und Gewalt bei der Behandlung und Unterbringung psychisch Kranker an der Tagesordnung. Schläge mit Ruten, Stöcken und Peitschen gehörten ebenso zu den üblichen Maßnahmen wie Drehstühle, Sturzbäder mit kaltem Wasser, Zwangsstehen oder die Einreibung der Kopfhaut mit Brechweinstein, wodurch sich schmerzhafte Geschwüre bildeten. Anregungen zur Überwindung dieser Zustände kamen wiederum aus England. Dort veröffentlichte John Conolly 1856 eine Abhandlung mit dem Titel "The treatment of the insane without mechanical restraint". 1860 wurde das Buch ins Deutsche übersetzt. 1861 hielt sich Griesinger in England auf und lernte dort die Behandlung ohne Zwangsmittel kennen. Eine größere Anzahl von Psychiatern schloss sich nach einem Bericht Griesingers dessen Forderung nach Einführung der zwangfreien Behandlung an. Griesinger selbst begann in Zürich und 1865 nach seiner Berufung nach Berlin mit der neuen Methode, andere Kliniken folgten. Griesinger forderte zusätzlich die Errichtung von "Stadt-Asylen" (Rössler 1992) zur kurzfristigen wohnortnahen stationären Behandlung. Nur unruhige und gefährliche Patienten sollten weiterhin in Pflegeanstalten auf dem Land versorgt werden.
Die Entstehung neuer Kliniken:
Nach den Vorstellungen Griesingers entstanden in den folgenden Jahren an vielen Orten neue Stadtasyle, fast immer in Form von Universitätskliniken (z.B. Heidelberg 1878, Freiburg 1887). An diesen Einrichtungen und an den bereits bestehenden Kliniken wurden dann auch wieder Studenten unterrichtet. Die Ausbildung der Ärzte ging teilweise wieder in die Hände der Universitäten über. Die Universitätskliniken waren natürlich nicht in der Lage, die psychiatrische Versorgung der Bevölkerung allein sicherzustellen. Bevölkerungswachstum und Verstädterung erforderten immer höhere Behandlungskapazitäten. Überall wurden seit etwa 1870 neue Anstalten gebaut, die in aller Regel noch heute in Gebrauch sind. Die bevorzugte Architekturform war neben der Unterbringung in aufgelassenen Klöstern der Pavillionstil: malerisch in einem Park verteilte Villen, in denen die Patienten teilweise ausgesprochen komfortabel untergebracht waren.
Der 1. Weltkrieg:
All diese Errungenschaften wurden durch den Beginn des 1. Weltkriegs zunichte gemacht. Während des 1. Weltkriegs starben etwa 140.000 Menschen in Deutschen Anstalten. Räumliche Enge, unzureichende Heizung und Unterernährung bedeuteten besonders für Alterskranke, Patienten mit Tuberkulose oder Paralyse das Todesurteil. Nach dem 1. Weltkrieg erholte sich die Deutsche Psychiatrie langsam wieder. Es waren vor allem zwei Personen, die neue Impulse für die psychosoziale Versorgung gaben: Hermann Simon (1867-1947) und die "aktivere Krankenbehandlung" in Gütersloh sowie Gustav Kolb (1870-1938) und die offene Irrenfürsorge in Erlangen.
Hermann Simon und die "aktivere Krankenbehandlung":
Aktive Elemente in der Krankenbehandlung gab es auch vor Simon. Der Alltag in den meisten Häusern war allerdings bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts entscheidend durch langwierige Bettbehandlungen und chaotische Wachsaalszenen gekennzeichnet. Hermann Simon entwickelte ab 1914 sein Konzept der aktiveren Krankenbehandlung in Gütersloh. Die Organisation war auf Beschäftigung aller Patienten ausgerichtet. Täglich wurden die arbeitenden, die körperlich Kranken und die wegen der psychiatrischen Symptomatik unbeschäftigten Patienten namentlich registriert. Diese lag bei einer Gesamtbettenzahl von 1350 in der Regel unter 1 Prozent. Diese hohe Zahl konnte nur durch ausgeklügelte Belohnungs-, Bestrafungs und Kontrollmaßnahmen erreicht werden. Von Patienten und Mitarbeitern wurde bedingungslose Anpassung verlangt. Bei Arbeitsverweigerung drohten negative Folgen. Kritik an der Unerbittlichkeit des Systems blieb auch in den 20er Jahren nicht aus. Selbst die schärfsten Gegner mussten allerdings zugestehen, dass Patienten und Mitarbeiter zufrieden waren. Gewalthandlungen kamen in Gütersloh sehr selten vor, beruhigende Medikamente mussten kaum gegeben werden.
Gustav Kolb und die offene Irrenfürsorge:
Gustav Kolb war der erste Psychiater, der Grundzüge der gemeindenahen Psychiatrie in die Tat umsetzte. Er öffnete die Anstalt nach außen, führte die psychiatrische Familienpflege ein und baute in Erlangen ein System der offene Fürsorge auf, das später von fast allen Kliniken übernommen wurde (Böcker 1985). Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde in vielen Kliniken nach der Aufnahme eines Patienten kaum mehr über seine Entlassung nachgedacht. Durch diesen Umstand wuchs die Anzahl der Betten wesentlich rascher als die Bevölkerung. Kola setzte sich in Kutzenberg (1905-1911) und Erlangen (1911-1934) für die Erleichterung von Aufnahmen und Entlassungen ein und sorgte für Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Er befürwortete die Einrichtung von "Irrenschutzgerichten" zur Kontrolle der Anstaltsbetriebe sowie den Aufbau von Kinderabteilungen, Trinkerheilstätten und Altenheimen. Als wichtigste Maßnahme, die einer Überfüllung der Anstalten entgegenwirken kann, sah Kolb die Organisation von Fürsorgemaßnahmen außerhalb der Anstalt an. Zu den Aufgaben der "offenen Fürsorge" gehörten nach seinen Vorstellungen die Erfassung sowie berufliche und soziale Wiedereingliederung der aus den Anstalten entlassenen Patienten.
Psychiatrie im Nationalsozialismus: das dunkelste Kapitel
Eugenik und Euthanasie:
1920 veröffentlichten der Jurist Karl Binding und der Psychiater Alfred Hoche eine Schrift mit dem Titel "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens". Hierin sprachen sie den Tod vieler wertvoller Menschen an, die im 1. Weltkrieg ihr Leben lassen mussten, während die "Insassen" von "Idioteninstituten" ein sicheres Leben führten, eine angesichts des Sterbens in den Anstalten offensichtlich falsche Behauptung. Zu den Menschenleben, deren Weiterbestehen nach der Auffassung von Binding und Hoche "für die Lebensträger wie für die Gesellschaft dauernd allen Wert verloren hat ..." zählen die durch Krankheit oder Verwundung unrettbar Verlorenen, die im vollen Verständnis ihrer Lage den dringenden Wunsch nach Erlösung besitzen und in irgendeiner Weise zu erkennen geben und die "unheilbar Blödsinnigen... Sie haben weder den Willen zu leben, noch zu sterben."
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses:
Diese Schrift blieb zunächst ohne größere Resonanz. Ihr Inhalt wurde aber spätestens bei der Machtübernahme der Nationalsozialisten erneut aufgegriffen. Den ersten Niederschlag fand die neue Ideologie im "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN)" vom 1.1.1934. Sterilisiert werden sollten nach diesem Gesetz "erbkranke" Personen mit den Diagnosen "angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz, erbliche Blindheit oder Taubheit, schwere ererbte körperliche Missbildung und schwerer Alkoholismus". Alle Angehörigen von Heilberufen mussten "Erbkranke" beim Amtsarzt anzeigen. Zuwiderhandlungen wurden strafrechtlich verfolgt. Der Amtsarzt beantragt beim "Erbgesundheitsgericht" im Bedarfsfall die Sterilisierung. Zur Rechtfertigung der Zwangssterilisierung wurde unter anderem die von Kolb in Erlangen eingeleitete frühzeitigen Entlassung der Patienten herangezogen. Viele Kranke lebten außerhalb der Anstalten und konnten somit - so die Befürchtungen der Eugeniker - ohne äußere Einschränkungen heiraten und Kinder in die Welt setzen. Man befürchtete eine explosionsartige Vermehrung von "Ballastexistenzen", durch welche die "Volksgesundheit" gefährdet und das Volksvermögen belastet werde. Das Geld wurde radikal gekürzt. Der Tagespflegesatz sank von 4,00 RM im Jahr 1923 auf 3,00 RM im Jahr 1929 und 2,70 RM im Jahr 1939.
Die Begeisterung für neue somatische Therapieformen:
Ausgerechnet in dieser Zeit wurden die ersten wirksamen biologischen Behandlungsverfahren entwickelt wurden: die Insulinkomatherapie (Sakel 1933), die Cardiazolkrampftherapie (Meduna 1935) und die Elektrokrampftherapie (Bini, Cerletti 1937). Die Erfolge der neuen Therapieverfahren wurden in Deutschland als Argument für eine Weiterführung der "erbbiologischen Maßnahmen" ins Feld geführt. Durch die Erfolge der neuen Therapien solle der Bevölkerung vor Augen geführt werden, dass alles für die Heilbaren getan werde und nur die Unheilbaren von diesen erbbiologischen Maßnahmen betroffen seien. Die Tötung psychisch Kranker und geistig Behinderter: Die Tötung psychisch Kranker und geistig Behinderter wurde 1939 nicht durch ein Gesetz, sondern durch einen "Geheimen Führererlaß" eingeleitet. Die Aktion T4 (nach der Zentrale in einer Berliner Villa in der Tiergartenstraße 4) wurde mit Hilfe von vier Tarnorganisationen durchgeführt: Die "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten" übernahm die Auswahl der Patienten, die "Gemeinnützige Krankentransportgesellschaft" die Transporte in die Tötungsanstalten. Die "Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege" und die "Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten" waren für die verwaltungsmäßige Abwicklung zuständig.
Im Oktober 1939 wurde die Gesamtzahl der zu tötenden Patienten auf 65.000 - 70.000 festgelegt. Gleichzeitig begann die Erfassung aller Anstaltspatienten durch Meldebogen mit Angaben zu persönlichen Daten, Diagnose, Rassenzugehörigkeit, Bettlägerigkeit, Therapie und Art der Beschäftigung. Die Daten wurden an begutachtende Psychiater weitergeleitet. Die für die Tötung vorgesehenen Patienten wurden in sechs Tötungsanstalten (Schloss Grafeneck, Kreis Münsingen, Schloss Hartheim bei Linz, ehemaliges Zuchthaus, Brandenburg/Havel, Bernburg/Saale, Sonnenstein bei Pirna und Hadamar bei Limburg verbracht. Bis 1941 wurden 70.253 Patienten durch Kohlenmonoxidgas umgebracht.
Am 24.8.1941 wurde die Aktion T4 offiziell beendet. Zum einen war das "Plansoll" von 70.000 Patienten erfüllt, zum anderen gab es zunehmen Proteste der Angehörigen, die das Verschwinden der Patienten misstrauisch gemacht hatte. Das Töten wurde deshalb in einigen Anstalten heimlich fortgesetzt. Bis zum Kriegsende wurden zusätzlich in vielen Anstalten "dezentrale Euthanasien" durch Injektionen mit Scopolamin oder Luminal durchgeführt. Andere Patienten starben durch "Hungerkuren". Insgesamt wurden bis 1945 wurden mehr als 150.000 psychisch Kranke ermordet.
Die Psychiatrie nach dem 2. Weltkrieg
Nachkriegszeit:
In der Nachkriegszeit war niemand so recht an der Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen interessiert. Zwar wurden durch den Nürnberger Ärzteprozeß 1946-1947 und durch mehr als 40 Euthanasieprozesse bis ca. 1965 die wesentlichen Fakten der Vernichtungsaktionen allgemein bekannt. Trotzdem fanden bis zum Ende der 70er Jahre Bücher über die Psychiatrie im Nationalsozialismus keinen Verlag oder wurden nicht beachtet. Überhaupt wurde die Situation psychisch Kranker von Politik und Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen.
Der Bericht zur Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik (Psychiatrie-Enquête):
1970 wies der Mannheimer Psychiater H. Häfner auf gravierende Mängel der psychiatrischen Versorgung hin. 1971 erteilte der Deutsche Bundestags einer Expertenkommission den Auftrag, einen Bericht zur Lage der Psychiatrie anzufertigen. Eine erste Erhebung kam zu den erwarteten alarmierenden Ergebnissen. Die stationäre psychiatrische Versorgung wurde größtenteils durch 68 Psychiatrische Landes- oder Bezirkskrankenhäuser sichergestellt. Die durchschnittliche Größe von 1200, das Arzt-Patientenverhältnis von 1:64 (alle Ärzte) bezw. 1:87 (nur Assistenzärzte) zeigte die personellen Mängel auf. Bei >70 Prozent aller Patienten wurde die Behandlung gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt. Positive Ausnahme war lediglich das Land Baden-Württemberg mit ca. 10 Prozent Zwangsbehandlungen. Bei 80 Prozent der Patienten erfolgte die Behandlung auf geschlossenen Stationen. Es gab lediglich 1200 niedergelassene Nervenärzte die pro Patient <15 min im Monat erübrigen konnten.
Der Zwischenbericht zur Situation in den Landeskrankenhäusern (1973) warf ein Licht auf die baulichen Mängel in den Krankenhäusern. Die Bausubstanz war veraltet, die Stationen um 35 Prozent überbelegt. 40 Prozent der Patienten waren in Schlafsälen untergebracht. Die Patienten hatten keine Möglichkeit zum Tragen eigener Kleidung und keinen Platz für die Aufbewahrung von Eigentum. Für die in den anstaltseigenen Betrieben geleistete Arbeit erhielten sie nur eine minimale Entlohnung. Die Kommission erhob eine Reihe von Forderungen: Sofortmaßnahmen zur Befriedigung von Grundbedürfnissen, Gleichstellung von psychisch und körperlich Kranken, Verkleinerung der Großkrankenhäuser mit weniger als 600 Betten und die Schaffung psychiatrischer Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern mit einer Mindestgröße von 200 Betten, die Bildung kleinerer Versorgungsgebiete und die Spezialisierung der stationären Einrichtungen. Im Abschlussbericht der Sachverständigenkommission von 1975 wurden Vorschläge zur Personalentwicklung unterbreitet: Verbesserung der Relation Arzt-Patienten und Pflegepersonal/Patienten, Einstellung vom Mitarbeitern anderer therapeutischer Berufsgruppen wie Diplompsychologen, Sozialarbeitern und Ergotherapeuten.
Seitdem hat sich die psychosoziale Landschaft durchgreifend verändert. Die großen psychiatrischen Krankenhäuser wurden kleiner und überschaubarer, die räumlichen und sanitären Verhältnisse besserten sich. Zusätzlich entstanden in Deutschland über 100 psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern, ebensoviele Tageskliniken, ambulante Dienste sowie zahlreiche Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten für psychisch Kranke.
Das System der psychiatrischen Versorgung:
Die Geschichte der Psychiatrie nach 1975 ist eine Geschichte von Erfolgen. Das System der psychiatrischen Versorgung wurde immer weiter differenziert. Es umfasst die Bereiche der stationären und teilstationären Behandlung, der ambulanten Behandlung und Beratung und der komplementären Einrichtungen. Die stationäre und teilstationäre Behandlung wird von den großen psychiatrischen Kliniken, den Universitätskliniken, den Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern und den autonomen oder in ein Krankenhaus integrierten Tageskliniken sichergestellt. Die Ambulante Behandlung und Beratung erfolgt durch Niedergelassene Nervenärzte, Psychiater und Psychotherapeuten, durch Institutsambulanzen und Polikliniken und durch Sozialpsychiatrische Dienste, die in manchen Bundesländern eine ausschließlich beratende Funktion, in anderen durch Anbindung an die Gesundheitsämter zusätzlich eine Kontrollfunktion wahrnehmen. Darüber hinaus bestehen je nach Bundesland weitere beratende Dienste. Zu den komplementären Einrichtungen zählen die Einrichtungen des betreutes Wohnens (Wohngemeinschaften, betreutes Einzel- oder Paarwohnen und Heime) und die Hilfen am Arbeitsplatz (Dienste zur Wiedereingliederung der Patienten am alten Arbeitsplatz, Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke (RPK), Werkstätten für psychisch Behinderte (WfB) und Firmen für psychisch Behinderte (Selbsthilfefirmen).
Der Siegeszug der Psychopharmaka nach dem 2. Weltkrieg:
Mit der Entwicklung der ersten Neuroleptika und Antidepressiva in den 50er Jahren änderte sich die psychiatrische Therapie tiefgreifend. Die Entdeckung der therapeutischen Wirkung der Lithiumsalze im Jahr 1948 und ihr klinischer Einsatz seit Mitte der 50er Jahre, die Einführung des ersten atypischen Neuroleptikums Clozapin im Jahr 1974 sowie die Synthese neuerer Neuroleptika und Antidepressiva in den 90er Jahren sind weitere Meilensteine dieser Entwicklung.
Psychotherapie, Psychoedukation und Angehörigenarbeit:
Einen weiteren Fortschritt bedeutete die Integration der Psychotherapie in die Psychiatrie. Seit 1994 ist eine fundierte psychotherapeutische Ausbildung Bestandteil des neu geschaffenen Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie. Eine Sonderform der Psychotherapie, die Psychoedukation vermittelt den Patienten notwendige und hilfreiche Informationen und hilft ihnen bei der Auseinandersetzung mit ihrer Krankheit. Patientengruppen werden heute - ebenso wie Angehörigengruppen - in vielen psychiatrischen Kliniken angeboten. Auch sie sind aus der Behandlung der Schizophrenie nicht mehr wegzudenken. Weitere Therapieverfahren: Trainierende und tagesstrukturierende Verfahren (Beschäftigungstherapie, gezieltes Training geistiger Fähigkeiten und Arbeitstherapie), Körperorientierte und kreativitätsfördernde Verfahren (Bewegungstherapie, Tanztherapie, Kunsttherapie und Musiktherapie) ergänzen vor allen Dingen im Rahmen stationärer und teilstationärer Behandlungen die Psychopharmako- und Psychotherapie. Die psychosoziale Beratung ebnet den Patienten den Weg aus der Klinik.
Ausblick
Zu allen Zeiten haben sich Ärzte gemeinsam mit anderen therapeutischen und pflegenden Berufen, Politikern und Verwaltungsbeamten der Behandlung psychisch Kranker angenommen. Dies geschah mit unterschiedlichen Zielen: Hilfe auf der einen, Ausgrenzung und Misshandlung bis hin zur gezielten Tötung auf der anderen Seite.
Heute bietet das psychiatrische Versorgungssystem eine Vielzahl von Möglichkeiten der Behandlung, Beratung und Unterstützung für alle Betroffenen, ohne dass eine dieser Möglichkeiten verzichtbar wäre. Psychiatrie und Psychotherapie sind auf einem guten Weg. Gefährdet wird dieser Weg in Deutschland durch den immer engeren finanziellen Rahmen, dem sich alle an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Institutionen gegenübersehen. Ihre Aufgabe ist es, gemeinsam mit Politik und Öffentlichkeit nach Möglichkeiten einer Lösung des Dilemmas zwischen dem Wünschbaren, dem Notwendigen und dem Finanzierbaren zu suchen.
Literatur
Böcker FM: Psychiatrische Familienpflege und offene Irrenfürsorge: Sozialpsychiatrische Konzepte bei Gustav Kolb und heute. In: Lungershausen E, Baer R (Hrsg): Psychiatrie in Erlangen. Perimed, Erlangen, 1985
Deutscher Bundestag: Enquête über die Lage der Psychiatrie in Deutschland: Schlußbericht der Sachverständigen-Kommission. Bundesdrucksache 7/4200, 1975
Jetter D: Grundzüge der Geschichte des Irrenhauses. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 1981
Reimer F, Lorenzen D: Moderne Psychiatrie gestern und heute. Braun, Karlsruhe, 1996
Rössler W: Wilhelm Griesinger und die gemeindenahe Versorgung. Nervenarzt 64 (1992), 257-261
Schulte W: Hermann Simon. In: Kolle K: Große Nervenärzte Band 2. Thieme Stuttgart, 1970
Siemen HL: Psychiatrie im Nationalsozialismus. In: Baer R: Themen der Psychiatriegeschichte. Enke, Stuttgart, 1998
Wittern R: Die psychische Erkrankung in der klassischen Antike. Fundamenta Psychiatrica 1 (1987), 93-100
gekürzter Vortrag
Medientag des Landesverbandes Thüringen der Angehörigen
psychisch Kranker e.V. vom 19. Juni 1999 im Best Western Hotel Jena
Anschrift des Verfassers:
Prof. Dr. H. J. Luderer
Zentrum für Psychiatrie Weinsberg
Weissenhof, 74189 Weinsberg |
 |
|
|