|
Ministerin nennt Behauptung vom früheren Tod ungeheuerlich
Osnabrück (ddp). Als eine "ungeheuerliche" und durch nichts gerechtfertigte "Horrormeldung" hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Behauptung des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen, die Gesundheitsreform schlösse Menschen von der medizinischen Versorgung aus und führe so zu früherem Tod. Ihr fehle für diese Aussage jedes Verständnis, sagte Schmidt der "Neuen Osnabrücker Zeitung (Dienstagausgabe). Sie sei "geradezu entsetzt". Das Gegenteil sei richtig: Die Gesundheitsreform sei notwendig, damit die medizinische Versorgung gerade auch für Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar bleibe. Ohne diese Reform wäre die Gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr leistungsfähig. Das treffe dann vor allem die Ärmsten und die Schwachen, sagte die Ministerin.
Die Belastungsbeispiele des SoVD sind nach Angaben der Ministerin nicht korrekt. So müsse eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern bei einem Monatseinkommen von 1363 Euro aufgrund der Freibeträge nicht bis zu 27 Euro monatlich, sondern nur 14 Euro, bei chronischer Krankheit sieben Euro zuzahlen. Taxifahrten zum Arzt würden bereits heute nicht generell erstattet. Auch in Zukunft könne die Krankenkasse bei besonderen Indikationen - etwa der Fahrt zur Dialyse - die Kosten übernehmen. Für Sozialhilfeempfänger und Menschen in Heimen betrage die Obergrenze der Eigenbeteiligung rund 35 Euro im Jahr. Bei Erreichen dieser Summe müsse für den Rest des Jahres nichts mehr zugezahlt werden. Es bestehe überhaupt kein Grund zur Annahme, dass die Kassen das nicht zügig feststellen und bestätigen würden, betonte Schmidt. Denn dazu würden sie erstmals gesetzlich verpflichtet.
© ddp, 14.10.2003
|