Nachrichten aus Psychiatrie und Selbsthilfe

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Übersicht Politik & Gesundheitsreform Redaktion 05.05.2004
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Psychisch Kranke in der Gemeinde - was brauchen sie?


von Ursula Olstedt, Landesverband Psychosozialer Hilfsvereine M-V e.V.

Wir dürfen nicht das Anbieten eines Dienstes mit der Befriedigung eines Bedürfnisses verwechseln. Es besteht die Gefahr, daß Kreativität und Innovationsfreude erstickt werden, wenn wir auf bestimmte Bedürfnisse nur mit traditionellen Angeboten reagieren. Wir sollten sehr vorsichtig mit dem "Bedürfnis"- Begriff umgehen. Üblicherweise sprechen wir von einer Problemanalyse (und zwar aus der Sicht der Profis). Ein Problem zu analysieren ist eine völlig legitime Sache.

Geht es aber um gute Dienste, dann sollten wir uns hüten, Problemanalyse und Beurteilung von Bedürfnissen zu verwechseln. Wie oben schon erwähnt, kann eine gute Einschätzung des Bedürfnisses einer Person nur vorgenommen werden, wenn man ausführlich mit dem Betroffenen, den Helfern und der Familie spricht. Alles andere sollte man nicht als Bedürfnisbeurteilung bezeichnen. Hilfen für psychisch kranke Menschen dürfen nicht bei den Bemühungen um die Befriedigung ihrer Bedürfnisse ansetzen, sondern müssen sich auf krankheitsbedingte Defizite beziehen, die die kranken Menschen darin hindern, ihre Bedürfnisse selbst zu befriedigen.

Der Krankheitsverlauf und die Lebensqualität sind wesentlich davon abhängig, daß diese Menschen in ihrem Lebensfeld, in der Gemeinde integriert bleiben. Für sie sind stabile soziale Beziehungen noch wichtiger als für andere Menschen. Bennett definiert Rehabilitation als einen Prozeß, der eine körperlich oder psychisch behinderte Person befähigt, in einem soweit als möglich normalen sozialen Kontext den bestmöglichen Gebrauch von ihren verbleibenden Fähigkeiten zu machen. Im Sinne dieses fachlichen Rehabilitationsbegriffes ist niemand zu gestört, zu krank und zu behindert, um ausgeschlossen zu werden.

Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß Hilfen, gemeindenah orientiert, auf den jeweiligen Hilfebedarf abgestimmt, für jeden Hilfebedürftigen in vollem Umfang erreichbar sein müssen. Diesem ist hinzuzufügen, daß die psychisch Kranken den somatisch Kranken gleichgestellt werden müssen sowie den ambulanten Hilfen gegenüber den stationären der Vorrang einzuräumen ist. Gemeindeintegrierte Psychiatriekonzepte sollten für jede Versorgungsregion individuell unter wesentlicher Beteiligung der jeweiligen Kommune abgestimmt werden. Dabei sind die Planungsregionen eher klein zu halten, da nur so bedarfgerechte und flexible Angebote entstehen können. Alle regionalen Anbieter sind über entsprechende Kooperationsverträge in eine echte Kooperation zum Nutzen der Betroffenen einzubinden. Nur so können aus Krankengeschichten Lebensgeschichten gemacht werden.

Ein wesentliches Merkmal der Einrichtungen und Träger ist die Übernahme von Pflichtversorgungsaufgaben. Dies bedeutet, daß sich die Betroffenen nicht am Angebot eines Trägers orientieren müssen, sondern das sich das Angebot an den Betroffenen orientiert. Die Übernahme bzw. die Beteiligung zu der Pflichtversorgung bedeutet auch, daß die Selektion von Nutzern durch die Institution beendet wird. Kein Klient kann zukünftig wegen der Schwere seiner Behinderung bzw. Beeinträchtigung von der Aufnahme in das Angebot eines Trägers ausgeschlossen werden. Einer Abschiebung gerade dieses Klientels wird auf diesem Wege Einhalt geboten. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen, damit eine solche Aufgabe verantwortlich übernommen werden kann. Eine kommunale Psychiatrieplanung und Abstimmung vor Ort ergibt sich aus dem Gesagten von selbst.

Bei der Frage, was brauchen psychisch kranke Menschen in der Gemeinde, möchte ich an dieser Stelle auf den Krisendienst als Gemeinschaftsaufgabe eingehen. Der Krisennotdienst ist ein wichtiges und beim Ausbau ambulanter Unterstützungsangebote unverzichtbar. Allein das Wissen um die Verfügbarkeit eines Notdienstes und die dadurch gegebene Sicherheit kann Krisensituationen vermeiden. Bei Menschen mit chronischen Erkrankungen ist ohnehin damit zu rechnen, daß sie mit Krisen immer wieder konfrontiert werden. Nicht jede Krise muß stationär behandelt werden, wenn es die Möglichkeit einer frühen Erkennung und Intervention vor Ort gibt. Falls eine stationäre Aufnahme nicht zu vermeiden ist, wäre das Vorhandensein von Betten, die zur Krisenintervention geeignet sind, äußerst wünschenswert. Der Krisennotdienst ist eine Voraussetzung für gemeindeintegrierte Psychiatrie. Krisen können so schneller aufgenommen, aufgefangen und stationäre Behandlungen in vielen Fällen vermieden oder rechtzeitig eingeleitet werden. An der Arbeit und Organisation des Krisennotdienstes sollten möglichst alle Institutionen beteiligt werden, die in die psychiatrische Versorgung involviert sind. Eng eingebunden in den Notdienst soll die ärztliche Kompetenz (Allgemeinärzte, Fachärzte der Klinik) werden. Da der Mitarbeiterpool im Prinzip in den Einrichtungen existiert, ist der Notdienst finanziell durch entsprechende "Zuschläge" für die sich beteiligenden Institutionen, durch technische Hilfsmittel bzw. durch Finanzierung der entsprechenden Nachtzuschläge etc. abzusichern.

Diskussionsbeitrag anläßlich LAPK-Landesfachtagung am 15.11.1997, Nervenklinik Schwerin
QUO VADIS, PSYCHIATRIE IN MECKLENBURG-VORPOMMERN?





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